Liévin – 02.09.2026: Nach einem verbotenen Autotreffen mit mehr als 400 Fahrzeugen im Département Pas-de-Calais ermitteln die Behörden gegen die Organisatoren. Nach Angaben von Franceinfo kamen am Wochenende des 29. und 30. August etwa 2.000 Menschen zusammen, unter ihnen auch Kinder. Die Veranstaltung fand trotz einer Untersagung der Präfektur statt. Die betroffenen Kommunen Bully-les-Mines und Liévin haben Anzeige erstattet.
Die Teilnehmer versammelten sich zunächst in Bully-les-Mines und fuhren anschließend nach Liévin. Beide Städte liegen im dicht besiedelten ehemaligen Bergbaurevier westlich von Lens. Auf Straßen und Flächen eines Gewerbegebiets drängten sich in der Nacht Hunderte Autos und zahlreiche Zuschauer. Belastbare Angaben zu Verletzten liegen bislang nicht vor.
Franceinfo berichtete von Beschleunigungsrennen, durchdrehenden Reifen und Drifts. Solche Manöver gefährden auf öffentlichen oder frei zugänglichen Flächen Zuschauer, andere Verkehrsteilnehmer und Einsatzkräfte. Bei einer Zusammenkunft dieser Größe können zudem Zufahrten für Polizei und Rettungsdienste blockiert werden. Die hohe Zahl der Beteiligten dürfte es den Ermittlern erschweren, einzelne Fahrer und mögliche Organisatoren zweifelsfrei zu identifizieren.
Die Untersuchung soll insbesondere klären, wer das Treffen vorbereitet und über welche Kanäle die Teilnehmer mobilisiert hat. Auch die Wahl der Treffpunkte und der Wechsel von Bully-les-Mines nach Liévin dürften dabei eine Rolle spielen. Mit ihren Anzeigen haben die beiden Kommunen den Vorgang juristisch dokumentiert. Gegen wen sich mögliche Verfahren richten werden, ist noch offen. Eine Anzeige allein belegt keine strafrechtliche Verantwortung einzelner Teilnehmer.
Die Präfektur des Pas-de-Calais hatte vergleichbare Zusammenkünfte bereits in den vergangenen Jahren untersagt. Zu den ausdrücklich genannten Orten gehörte die Industriezone Alouette an der Grenze zwischen Liévin und Bully-les-Mines. Die Verbote wurden mit Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründet, darunter riskante Fahrmanöver, erheblicher Lärm und blockierte Verkehrsflächen.
Seit dem 18. August 2026 enthält das französische Recht besondere Vorschriften für Fahrzeugtreffen, bei denen Motorleistung oder Fahrmanöver prägend sind und die öffentliche Ordnung beeinträchtigt wird. Wer eine solche Veranstaltung entgegen einer behördlichen Untersagung organisiert, muss dem Gesetz zufolge mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und 75.000 Euro Geldstrafe rechnen. Für Teilnehmer gelten gesonderte Bestimmungen.
Ob bereits Fahrzeuge beschlagnahmt oder Verdächtige vernommen wurden, teilten die Behörden zunächst nicht mit. Bekannt ist bislang, dass mehr als 400 Fahrzeuge und rund 2.000 Menschen an der verbotenen Zusammenkunft beteiligt waren.
Quellen
- Franceinfo, 2. September 2026
- Präfektur des Pas-de-Calais
- Légifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).