Paris – 25.08.2026: Wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres wächst an Frankreichs Lycées die Unruhe über strengere Regeln für Mobiltelefone. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte schildern in einer Reportage von Franceinfo vor allem praktische Bedenken: Noten, Stundenpläne und kurzfristige Änderungen würden häufig über Anwendungen auf dem Smartphone abgerufen. Ein weitreichendes Nutzungsverbot könne deshalb den Schulalltag erschweren, wenn keine leicht zugänglichen Alternativen bereitstünden.
Die Vorgaben sollen vom 1. September 2026 an gelten und erfassen neben Mobiltelefonen weitere vernetzte Kommunikationsgeräte. Das Bildungsministerium hatte die Neuregelung mit einem Rundschreiben vom 2. Juli vorbereitet. Danach sollen die Lycées ihre Hausordnungen anpassen und die Nutzung solcher Geräte auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung untersagen oder stärker begrenzen.
Den Schulen bleibt Spielraum bei der Umsetzung. Schon bislang konnte die Hausordnung bestimmen, wo und unter welchen Umständen Telefone an einem Lycée nicht benutzt werden dürfen. Die neue Anweisung drängt die Einrichtungen jedoch dazu, diese Möglichkeit zum Schuljahr 2026/2027 umfassender auszuschöpfen. Eine landesweit bis ins Einzelne identische Regelung ist damit nicht verbunden.
Für die Schulgemeinschaft geht es deshalb um mehr als die Aufbewahrung der Geräte. Viele Einrichtungen nutzen digitale Plattformen für Unterrichtszeiten, Noten, Mitteilungen und Informationen über Ausfälle. Soll das persönliche Smartphone während des Schultags nicht verfügbar sein, müssen die Lycées klären, wie Jugendliche diese Angaben dennoch rechtzeitig erhalten. Auch Eltern brauchen verlässliche Wege, um ihre Kinder in dringenden Fällen zu erreichen.
Das Ministerium begründet die Verschärfung mit einem ruhigeren Lernumfeld und einem maßvolleren Umgang mit digitalen Medien. Seine Hinweise nennen als Risiken langer Bildschirmzeiten unter anderem Konzentrations- und Schlafprobleme, soziale Isolation, Desinformation und Cybermobbing. Vorgesehen sind zugleich pädagogische Ausnahmen sowie besondere Bestimmungen für Jugendliche, die aus gesundheitlichen Gründen auf vernetzte Hilfsmittel angewiesen sind.
Ein Eilantrag gegen das ministerielle Rundschreiben blieb erfolglos. Der Conseil d'Etat lehnte ihn am 21. Juli 2026 ab, weil er keine hinreichende Dringlichkeit für eine Aussetzung erkannte. Das Gericht verwies darauf, dass der Verwaltungsrat jedes Lycée über Änderungen der Hausordnung beschließen muss; zuvor ist die Schülervertretung anzuhören.
Damit liegt ein erheblicher Teil der Verantwortung bei den einzelnen Einrichtungen. Sie müssen festlegen, welche Geräte erfasst werden, wann Ausnahmen gelten und wie Verstöße behandelt werden. Das französische Bildungsgesetz erlaubt bei unerlaubter Nutzung auch die zeitweilige Einziehung eines Geräts. Bedingungen der Rückgabe und mögliche Sanktionen müssen jedoch in der jeweiligen Hausordnung stehen.
Quellen
- Franceinfo, Reportage vom 25.08.2026
- Französisches Bildungsministerium, Bulletin officiel Nr. 27 vom 02.07.2026
- Eduscol, Hinweise zur Mobiltelefonnutzung an Lycées
- Conseil d'Etat, Beschluss Nr. 517737 vom 21.07.2026
- Service-Public.fr, Regeln zur Handynutzung an Schulen
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).