Politik & Gesellschaft

Budget 2027: Regierung erwägt geringere Rentenerhöhung für Wohlhabende

Wirtschafts- und Finanzminister Roland Lescure hält eine teilweise Abkopplung höherer Renten von der Inflation für eine mögliche Sparmaßnahme. Beschlossen ist bislang nichts; auch Einkommensgrenzen und Umfang sind offen.

Paris – 25.08.2026: Die französische Regierung erwägt für den Sozialhaushalt 2027, höhere Altersrenten schwächer anzuheben als bislang gesetzlich vorgesehen. Wirtschafts- und Finanzminister Roland Lescure bestätigte am Montag, 24. August, bei RMC und BFMTV, dass eine teilweise Abkopplung von der Inflation zu den geprüften Sparmaßnahmen gehört. Eine allgemeine Nullrunde für Renten und Sozialleistungen schloss er zugleich aus.

Lescure stellte stattdessen einen größeren Beitrag wohlhabender Rentner zur Sanierung der öffentlichen Finanzen in Aussicht. Niedrige Renten sollen nach seinen Worten geschützt werden. Wo eine mögliche Einkommens- oder Rentenschwelle läge, ließ der Minister offen. Ebenso ungeklärt ist die Ausgestaltung: Infrage kämen eine Erhöhung unterhalb der Inflationsrate oder das vollständige Einfrieren eines abgegrenzten Teils der Renten.

Die geltende Rechtslage sieht grundsätzlich vor, die betreffenden Leistungen jährlich entsprechend der Entwicklung der Verbraucherpreise ohne Tabak anzupassen. Der maßgebliche Koeffizient beruht auf der durchschnittlichen Preisentwicklung über zwölf Monate. Eine Abweichung von dieser Regel müsste im Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2027 verankert werden. Der Entwurf wäre anschließend von Nationalversammlung und Senat zu beraten.

Für die Regierung ist der Ansatz fiskalisch reizvoll, weil eine gedämpfte Anpassung unmittelbar auf hohe, dauerhaft anfallende Ausgaben wirkt. Politisch ist er riskant. Rentner bilden eine große und wahlpolitisch einflussreiche Bevölkerungsgruppe. Zudem dürfte eine Staffelung neue Streitfragen auslösen: Maßgeblich sein könnten die Höhe der Rente, das gesamte Haushaltseinkommen oder steuerliche Kriterien. Lescure nannte bislang weder ein Einsparziel noch die Zahl der potenziell Betroffenen.

Die Diskussion kehrt regelmäßig wieder, sobald die Regierung nach kurzfristig wirksamen Entlastungen für den Haushalt sucht. Die Grundrenten stiegen zum 1. Januar 2024 um 5,3 Prozent, ein Jahr später um 2,2 Prozent und zum 1. Januar 2026 um 0,9 Prozent. Die unterschiedlichen Sätze spiegeln den Rückgang der Inflation wider und machen zugleich deutlich, wie stark die Preisentwicklung die Rentenausgaben beeinflusst.

Bereits im Sommer hatte Lescure für eine moderatere Indexierung der Renten besser gestellter Ruheständler geworben. Mit seiner erneuten Äußerung rückt die Idee nun in die Vorbereitung des Haushalts für 2027. Soll sie Teil des Gesetzentwurfs werden, müsste die Regierung den Kreis der Betroffenen, den Anpassungsmechanismus und Schutzregeln für geringe Einkommen festlegen.

Noch handelt es sich weder um einen Regierungsbeschluss noch um eine verabschiedete Sparmaßnahme. Bis zu einer gesetzlichen Änderung gilt für Rentner weiterhin die bestehende Indexierungsregel.

Quellen

  • Franceinfo
  • Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
  • Légifrance
  • Sozialversicherung Frankreich
  • RMC und BFMTV

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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