Politik & Gesellschaft

Verfahren nach fehlerhaften Radarmessungen in Paris eingestellt

Wegen technischer Probleme bleiben Messungen eines Baustellenradars an der Porte de Montreuil ohne Folgen. Das Gerät wurde deaktiviert und soll verlegt werden.

Paris – 05.09.2026: Die mit einem Baustellenradar an der Porte de Montreuil erfassten Geschwindigkeitsverstöße werden nicht weiterverfolgt. Wie die Pariser Polizeipräfektur am Freitag, dem 4. September, mitteilte, hat die zuständige Staatsanwaltschaft in Rennes die Einstellung der Verfahren beschlossen. Betroffen sind sämtliche Verstöße, die das Gerät seit seiner Inbetriebnahme am 24. August registriert hatte.

Grund für diesen Schritt sind nach Angaben der Präfektur technische Schwierigkeiten, die einen zuverlässigen Betrieb des mobilen Radargeräts nicht gewährleisteten. Die Erstellung weiterer Bußgeldbescheide sei deshalb gestoppt worden. Der Apparat stand in einem Baustellenabschnitt des Boulevard périphérique im Osten von Paris. Nahe der Porte de Montreuil war die zulässige Höchstgeschwindigkeit wegen der Arbeiten vorübergehend auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt.

Außerhalb solcher Baustellen gilt auf dem Pariser Stadtring seit Oktober 2024 grundsätzlich Tempo 50. Die deutlich niedrigere Begrenzung an der Porte de Montreuil hatte in den vergangenen Tagen zahlreiche Fahrer beschäftigt. Medien berichteten über ungewöhnlich viele ausgelöste Messungen. Die nun festgestellten technischen Probleme nahmen diesen Aufnahmen jedoch die erforderliche Grundlage für eine Ahndung.

Nach Darstellung der Behörden werden alle Verfahren eingestellt, die auf Messungen dieses Geräts seit Ende August zurückgehen. Autofahrer, die bereits einen Bescheid oder eine andere Mitteilung erhalten haben, sollen schriftlich über die Einstellung informiert werden. Eine Geldbuße wird in diesen Fällen nicht fällig. Die Entscheidung gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen selbst bereits Einspruch eingelegt haben.

Das Radargerät ist inzwischen deaktiviert. Es soll an einen anderen Standort versetzt werden; wohin und zu welchem Zeitpunkt, teilten die Behörden zunächst nicht mit. Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Baustellenbereich bleibt davon unberührt. Fahrer müssen sich dort weiterhin an die ausgeschilderten Vorgaben halten. Eingestellt werden allein die Verfahren, die auf den technisch beanstandeten Messungen beruhen.

Dass die Entscheidung von der Staatsanwaltschaft Rennes getroffen wurde, hat organisatorische Gründe: Dort werden automatisiert erfasste Verkehrsverstöße zentral bearbeitet. Die Pariser Polizeipräfektur verwies bei ihrer Mitteilung ausdrücklich auf die Entscheidung dieser Stelle. Sie bezeichnete die Produktion von Bußgeldanzeigen durch das Gerät als neutralisiert.

Für die Betroffenen endet damit die Unsicherheit über mögliche Sanktionen. Zugleich unterscheidet die Entscheidung klar zwischen der Gültigkeit der örtlichen Verkehrsregeln und der Verwertbarkeit der Messdaten. Das Baustellenradar an der Porte de Montreuil bleibt bis zu seiner angekündigten Verlegung außer Betrieb.

Quellen

  • Franceinfo
  • Polizeipräfektur Paris
  • TF1 Info
  • RTL
  • Le Parisien

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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