Paris – 27.10.2026: Der französische Senat beginnt an diesem Dienstag mit der Beratung eines Gesetzentwurfs über Schäden durch Gewalt und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum. Das als "casseur-payeur" bezeichnete Vorhaben soll die finanzielle Verantwortung bei Ausschreitungen ausweiten. Die Regierung hat dafür das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren gewählt. Nach der ersten Lesung im Senat muss sich die Nationalversammlung mit dem Text befassen.
Kern des Entwurfs ist eine gesamtschuldnerische zivilrechtliche Haftung. Wer sich wissentlich an einer gewalttätigen Gruppe beteiligt oder trotz polizeilicher Aufforderung in einer Menschenansammlung bleibt, aus der heraus schwere Sachbeschädigungen oder Gewalttaten begangen werden, könnte für entstandene Schäden herangezogen werden. Die persönliche Beteiligung an einer konkreten Zerstörung wäre demnach nicht in jedem Fall erforderlich. Die Haftung soll für jede betroffene Person auf 10.000 Euro begrenzt werden.
Nach geltendem Recht haftet zunächst der Staat für bestimmte Schäden, die aus Ansammlungen oder Versammlungen hervorgehen. Er kann anschließend Rückgriff auf nachweislich Verantwortliche nehmen. Die Regierung verweist jedoch auf Schwierigkeiten bei der Identifizierung einzelner Täter, der gerichtsfesten Beweisführung und der Vollstreckung. Mit der Neuregelung würde sich der Kreis der Personen vergrößern, gegen die der Staat oder Geschädigte Forderungen geltend machen könnten.
Der Entwurf enthält zudem neue Regeln für die Vollstreckung rechtskräftig festgestellter Ansprüche. Demnach könnten insbesondere Wohngeld und Familienleistungen gepfändet werden. Sind Minderjährige betroffen, könnten damit auch Leistungen ihrer Eltern erfasst werden. Existenzsichernde Sozialleistungen sollen grundsätzlich geschützt bleiben. Die Regierung begründet die Regelung mit dem Ziel, zugesprochenen Schadensersatz wirksamer einzutreiben.
Die Rechtskommission des Senats hat den ursprünglich fünf Artikel umfassenden Entwurf deutlich erweitert. Ihre Fassung sieht unter anderem höhere Strafrahmen für die Beteiligung an Gruppen vor, die Gewalttaten oder Beschädigungen vorbereiten. Hinzu kommen Vorschläge für einen erweiterten Einsatz von Drohnenaufnahmen und zusätzliche Sanktionen. Ein Regierungsantrag vom 26. Oktober soll Präfekten außerdem erlauben, wiederholt gewalttätigen Personen den Zugang zu Orten zu untersagen, an denen schwere Ausschreitungen erwartet werden.
Die Liga für Menschenrechte warnt vor einer Haftung, die sich faktisch aus der bloßen Anwesenheit ergeben könne. Sie hält das Vorhaben für freiheitsfeindlich und verfassungswidrig. Die Organisation sieht insbesondere den Grundsatz individueller Verantwortlichkeit gefährdet. Befürworter verweisen dagegen darauf, dass der Entwurf eine bewusste Beteiligung an einem gewalttätigen Zusammenhang oder das Verbleiben nach einer polizeilichen Aufforderung voraussetzt. Der Senat hat für die öffentliche Beratung den 27. und 28. Oktober vorgesehen.
Quellen
- Franceinfo: Überblick zum Gesetzentwurf "casseur-payeur"
- Senat: Gesetzgebungsdossier
- Senat: Erläuterung des Gesetzentwurfs
- Senat: Text der Rechtskommission
- Senat: Tagesordnung der öffentlichen Beratung
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).