Politik & Gesellschaft

Mila Orriols nach Verfahrensfehler in Lyon freigesprochen

Das Berufungsgericht in Lyon hat die rechtsextreme Influencerin Mila Orriols vom Vorwurf rassistischer Beleidigung freigesprochen. Ausschlaggebend war ein Fehler bei der rechtlichen Einordnung des Falls, nicht eine Neubewertung ihres Beitrags.

Lyon – 04.09.2026: Das Berufungsgericht in Lyon hat die rechtsextreme Influencerin Mila Orriols am Donnerstag vom Vorwurf einer öffentlichen Beleidigung aus Gründen der Herkunft freigesprochen. Das Urteil beruht auf einem Verfahrensfehler, nicht auf einer inhaltlichen Neubewertung der Äußerung, die Orriols im Februar 2024 über Familien maghrebinischer Herkunft im Netzwerk X veröffentlicht hatte.

Das Strafgericht Lyon hatte Orriols am 16. Dezember 2025 wegen rassistischer öffentlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro auf Bewährung verurteilt. Zudem sollte sie der Menschenrechtsliga Ligue des droits de l'Homme 1.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der beanstandete Beitrag war den Angaben aus dem Verfahren zufolge etwa zehn Minuten lang öffentlich und wurde anschließend gelöscht.

In der Berufungsverhandlung stufte die Generalstaatsanwaltschaft die Äußerung weiterhin als rassistische Beleidigung ein. Dennoch beantragte sie einen Freispruch. Die ursprüngliche Strafverfolgung war demnach auf die Beleidigung eines namentlich bezeichneten Klägers gestützt worden. Orriols' Beitrag richtete sich jedoch gegen eine allgemein bestimmte Gruppe: Menschen maghrebinischer Herkunft.

Diese Unterscheidung ist im französischen Pressestrafrecht von erheblicher Bedeutung. Die genaue rechtliche Qualifikation entscheidet darüber, wer als Betroffener auftreten kann, welche Organisationen sich dem Verfahren anschließen dürfen und auf welchem prozessualen Weg ein Vorwurf verfolgt wird. Das Berufungsgericht konnte den Fehler nicht durch eine nachträgliche Änderung der Anklage beheben. Damit entfällt die erstinstanzliche Verurteilung, ohne dass die Äußerung als zulässige Meinungsäußerung bewertet worden wäre.

Marine Martens, Anwältin der Ligue des droits de l'Homme, kritisierte nach dem Urteil, die Verfahrenspanne führe dazu, dass Orriols trotz des aus Sicht der Organisation feststehenden Sachverhalts strafrechtlich nicht verurteilt werde. Die Menschenrechtsliga hatte sich als Nebenklägerin beteiligt. Mit der Aufhebung des Urteils entfällt auch der ihr in erster Instanz zugesprochene Schadenersatz.

Orriols wurde 2020 als Opfer massiver digitaler Drohungen bekannt, nachdem sie den Islam in sozialen Netzwerken scharf angegriffen hatte. Mehrere Beteiligte des damaligen Cybermobbings wurden später verurteilt. In den folgenden Jahren näherte sich Orriols identitären Milieus an, schloss sich dem feministischen Kollektiv Nemesis an und nahm an Veranstaltungen der Partei Reconquête teil.

Der Freispruch ändert nichts an den früheren Verurteilungen wegen der gegen Orriols gerichteten Drohungen. Das Urteil vom 3. September 2026 betrifft ausschließlich die fehlerhafte prozessuale Einordnung ihres X-Beitrags und hebt die im Dezember 2025 verhängte Strafe auf.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Parisien mit AFP
  • Ligue des droits de l'Homme, juristischer Bericht 2025

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels

Geräteansicht