Chapelle-d'Huin – 22.10.2026: Viehhalter im französischen Département Doubs werben für einen nüchterneren Umgang mit dem Rotfuchs. Anlass ist auch die derzeit in Eriwan tagende 17. Vertragsstaatenkonferenz der Vereinten Nationen zur biologischen Vielfalt. Dort beraten die Vertragsparteien bis zum 30. Oktober darüber, wie die Ziele des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal umgesetzt werden können.
Auf den Grünlandbetrieben des Jura ist die Debatte unmittelbar mit der landwirtschaftlichen Praxis verbunden. Wühlmäuse können Grasnarben durch ihre unterirdischen Gänge erheblich schädigen und damit die Futterbasis der Milchviehhaltung schwächen. Gerade Höfe, deren Milch zur Herstellung von Comté verwendet wird, sind auf ertragreiche und intakte Weiden angewiesen. Mehrere Landwirte betrachten den Fuchs deshalb als natürlichen Regulator der Nagerbestände.
Der Fuchs hat zwar ein breites Nahrungsspektrum, erbeutet jedoch regelmäßig Erd- und Feldwühlmäuse. Im Doubs wurden deshalb besondere Schutzregeln geschaffen. Das Programm CARELI soll Füchse in jenen Gebieten erhalten, in denen gemeinschaftlich gegen übermäßige Wühlmausbestände vorgegangen wird. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Wer natürliche Beutegreifer vorsorglich dezimiert, schwächt zugleich die biologische Kontrolle der Nager.
Der rechtliche Status des Fuchses bleibt gleichwohl widersprüchlich. Ein Ministerialerlass vom 10. August 2026 führt ihn im Doubs weiterhin als eine Art, die Schäden verursachen kann. Außerhalb der CARELI-Flächen und der Gebiete mit gemeinschaftlicher Wühlmausbekämpfung dürfen Füchse unter den geltenden Voraussetzungen geschossen oder gefangen werden. Die Anerkennung ihrer ökologischen Funktion besteht somit neben weitreichenden Möglichkeiten zur Bestandsregulierung.
Die französische Verwaltung spricht seit Jahren nicht mehr von schädlichen Tieren. Sie unterscheidet vielmehr Arten, die unter bestimmten Voraussetzungen Schäden an Landwirtschaft, Eigentum, Flora oder Fauna verursachen können. Diese Einstufung erlaubt keine uneingeschränkte Beseitigung. Eingriffe müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und hängen auch von örtlichen Regelungen ab.
Das französische Umweltministerium ordnete die einschlägigen Listen im August neu. Für den Doubs wurde der Fuchs ausdrücklich erfasst, zugleich gelten dort Sondervorschriften im Zusammenhang mit der Wühlmausbekämpfung. Darin liegt ein konkreter Interessenkonflikt: Geflügelhalter und andere Betriebe können Verluste durch Füchse geltend machen, während Grünlandbetriebe von deren Jagd auf Nager profitieren.
Die Biodiversitätskonferenz in Armenien verleiht dieser lokalen Auseinandersetzung zusätzliche Aktualität. Frankreich wirbt dort für messbare und finanzierte Schutzmaßnahmen bis 2030. Im Doubs hängt der Nutzen eines Beutegreifers derweil von kleinräumigen Entscheidungen über Jagd, Landwirtschaft und die Bewirtschaftung von Wiesen ab.
Quellen
- Franceinfo
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- Légifrance
- Fédération des chasseurs du Doubs
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).