Washington – 28.08.2026: Vor der weißen Marmorfassade des Kennedy Centers hängt weiterhin eine Plane. Dahinter wird in Washington erneut um einen Namen gestritten: den von Donald Trump. Ein Bundesrichter hat die Absicht des Verwaltungsrats, den Präsidenten schon Anfang September wieder am Gebäude zu würdigen, in einer fast zweistündigen Anhörung deutlich infrage gestellt.
Richter Christopher Cooper vom Bundesbezirksgericht für den District of Columbia wollte vor allem wissen, weshalb die Arbeiten ausgerechnet am 8. September beginnen müssten. Der Regierungsanwalt Brantley Mayers verwies auf einen Beschluss des mehrheitlich mit Trump-Verbündeten besetzten Verwaltungsrats. Noch am Donnerstagabend teilte das Justizministerium dem Gericht jedoch mit, vor dem 8. Oktober 2026 werde die neue Beschilderung nicht angebracht.
Nach den Gerichtsunterlagen ist ein Zusatz unter dem Namen des John F. Kennedy Center for the Performing Arts geplant. Dort soll stehen, das Haus sei von Präsident Donald J. Trump restauriert und renoviert worden. Bei einem Spendenstand von 100 Millionen Dollar war zudem ein Hinweis auf einen Trump-Kennedy-Center-Fonds vorgesehen. Auch das Gelände vor dem Gebäude soll nach dem Willen des Gremiums Trumps Namen tragen.
Der Streit reicht mehrere Monate zurück. Cooper hatte im Mai entschieden, dass der Verwaltungsrat das Kennedy Center nicht eigenmächtig umbenennen dürfe. Das Kulturzentrum war vom Kongress als lebendiges Denkmal für den 1963 ermordeten Präsidenten John F. Kennedy geschaffen worden. Nach dem Urteil wurde Trumps Name im Juni von der Fassade entfernt. Ein Berufungsgericht ließ diese Anordnung im Juli zunächst bestehen.
Die demokratische Abgeordnete Joyce Beatty, die dem Verwaltungsrat kraft ihres Mandats angehört, wandte sich gegen den jüngsten Beschluss. Ihr Anwalt Nathaniel Zelinsky argumentierte, die Leitung des Hauses versuche, die frühere Gerichtsentscheidung durch eine veränderte Formulierung zu umgehen. Die Regierung hält dagegen, diesmal gehe es um eine Würdigung von Trumps Beitrag und nicht um eine Umbenennung der Institution.
Hinter der juristischen Auseinandersetzung steht damit eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf ein Verwaltungsrat bei der Benennung eines staatlich geschaffenen Kulturortes gehen, dessen Name und Gedenkauftrag auf einem Beschluss des Kongresses beruhen? Cooper fragte in der Anhörung, welche Grenzen gelten würden, falls das Gremium künftig weitere Teile des Areals nach einzelnen Personen benennen wollte.
Zugleich äußerte der Richter Zweifel, ob er während des laufenden Berufungsverfahrens überhaupt eine neue Anordnung erlassen darf. Eine Entscheidung über die geplante Beschriftung traf Cooper am 27. August nicht. Verbindlich ist vorerst allein die Zusage des Justizministeriums: Bis mindestens zum 8. Oktober bleibt Trumps Name von der Fassade fern.
Quellen
- Franceinfo
- Associated Press
- Bloomberg Law
- Reuters
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).