Politik & Gesellschaft

Frauen zeigen Influencer wegen heimlicher Aufnahmen mit Datenbrillen an

Influencer sollen Frauen auf der Straße mit vernetzten Brillen aufgenommen und die Videos ohne deren Einwilligung veröffentlicht haben. In Frankreich liegen mehrere Anzeigen vor.

Paris – 29.08.2026: Ein Gespräch auf der Straße, ein beiläufiger Flirt – und wenig später erscheint das eigene Gesicht in den sozialen Netzwerken. Mehrere Frauen in Frankreich werfen Influencern vor, sie mit vernetzten Brillen gefilmt und die Aufnahmen ohne ihre Einwilligung veröffentlicht zu haben. Nach einem Bericht von Franceinfo wurden mehrere Anzeigen erstattet.

Eine Betroffene sagte dem Sender, sie habe sich durch die Veröffentlichung getäuscht und verletzt gefühlt. Das Video sei etwa 150.000-mal aufgerufen worden. Besonders belastend sei für sie gewesen, dass sie auch beruflich auf den Umgang mit ihrem Bild achten müsse. Sie habe verhindern wollen, dass Angehörige oder Kollegen auf die Aufnahme stoßen.

Gegen einen der Influencer haben Franceinfo zufolge sechs Frauen Anzeige erstattet. Eine von ihnen wirft ihm vor, ein Gespräch ohne ihr Wissen aufgezeichnet und anschließend veröffentlicht zu haben. Der Beschuldigte erklärte gegenüber dem Sender, die Frau habe der Aufnahme zugestimmt. Einen Beleg dafür legte er demnach nicht vor. Ob die Behörden förmliche Ermittlungen eingeleitet haben, war zunächst nicht öffentlich bestätigt. Aus den Anzeigen allein lässt sich keine Schuld ableiten.

Vernetzte Brillen verfügen über Kameras, die Fotos und Videos aus der Perspektive des Trägers aufnehmen können. Bei Geräten von Meta soll eine außen angebrachte Leuchtdiode anzeigen, dass die Kamera läuft. Nach Angaben von Franceinfo führte der beschuldigte Influencer jedoch vor, wie sich dieses Signal verdecken lasse. Meta teilte im Juli 2026 mit, bei neueren Modellen solle sich die Kamera automatisch abschalten, wenn die Leuchtdiode abgedeckt oder manipuliert werde.

Rechtlich sind die Aufnahme und ihre spätere Verbreitung getrennt zu beurteilen. Artikel 226-1 des französischen Strafgesetzbuchs schützt die Privatsphäre insbesondere dann, wenn eine Person an einem privaten Ort ohne ihre Einwilligung aufgenommen wird. Für Bilder, die im Internet veröffentlicht wurden, verweist die französische Datenschutzbehörde CNIL zudem auf das Recht am eigenen Bild. Betroffene können demnach zunächst vom Verantwortlichen oder vom Plattformbetreiber die Löschung verlangen.

Bei Aufnahmen im öffentlichen Raum kommt es auf die konkreten Umstände an: auf den Inhalt des Gesprächs, die Erkennbarkeit der Person, eine mögliche Zustimmung und die Form der Veröffentlichung. Die Ermittlungsbehörden müssen daher für jeden einzelnen Fall klären, was aufgenommen, vereinbart und ins Netz gestellt wurde.

Franceinfo berichtet außerdem, Meta habe zwei Konten von Influencern entfernt, die vergleichbare Inhalte verbreitet hätten. Das Format ist aus den Vereinigten Staaten bekannt: Männer sprechen Frauen auf offener Straße an und veröffentlichen deren Reaktionen. Aus einer kurzen Begegnung entsteht so eine dauerhaft auffindbare Aufnahme, deren Verbreitung die Gefilmten kaum noch kontrollieren können.

Quellen

  • Franceinfo, Bericht vom 28.08.2026
  • Légifrance, Artikel 226-1 des französischen Strafgesetzbuchs
  • CNIL, Hinweise zum Recht am eigenen Bild im Internet
  • Meta, Informationen zur Aufnahme-Leuchtdiode bei KI-Brillen

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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