Paris – 02.09.2026: Die französische Nationalversammlung soll Anfang Oktober über einen umfassenden Gesetzentwurf gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt beraten. Premierminister Sébastien Lecornu bestätigte am Dienstag, 1. September, dass die Vorlage zu Beginn der ordentlichen Sitzungsperiode aufgerufen werde. Nach seinen Angaben soll sie noch vor dem Haushaltsgesetz behandelt werden und damit am Beginn des neuen parlamentarischen Jahres stehen.
Der Entwurf mit der Nummer 3106 wurde am 11. August von der sozialistischen Abgeordneten Céline Thiébault-Martinez eingebracht. Er umfasst 69 Artikel und wurde einer eigens eingesetzten Sonderkommission zugewiesen, deren Beratungen am 7. September beginnen sollen. Die Plenardebatte war zunächst für den 28. September während einer außerordentlichen Sitzung erwartet worden. Nun ist die Beratung nach der regulären Wiederaufnahme der Parlamentsarbeit Anfang Oktober vorgesehen.
Lecornu erklärte, die Regierung habe über den Sommer an einer umfassenden Antwort auf Gewalt gegen Frauen und Kinder gearbeitet. Der Entwurf zielt auf eine konsequentere Strafverfolgung, die frühere Erkennung von Gefährdungen und einen besseren Schutz minderjähriger Opfer. Weitere Bestimmungen betreffen digitale Gewalt, Prävention am Arbeitsplatz, die Fortbildung medizinischer Fachkräfte und Übergriffe an Hochschulen.
Die Initiative steht im Zusammenhang mit dem Fall Lyhanna. Der Tod des elfjährigen Mädchens im Département Gers hatte im Juni eine breite Debatte über den Umgang staatlicher Stellen mit Hinweisen auf sexuelle Gewalt gegen Minderjährige ausgelöst. Die Vorlage knüpft an einen Ende 2025 präsentierten ersten Entwurf an, der Vorschläge feministischer Organisationen und von Kinderschutzverbänden aufgriff.
Der aktuelle Text sieht eine einheitliche rechtliche Definition und Erfassung sexualisierter, geschlechtsspezifischer und innerfamiliärer Gewalt vor. Eine unabhängige Behörde soll zudem bewerten, wie wirksam staatliche Maßnahmen sind. Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung würden damit institutionell enger miteinander verbunden.
Für den Justizbereich schlägt die Vorlage spezialisierte Einheiten und Gerichte, verpflichtende Schulungen für Justizpersonal und Sachverständige sowie einen verbindlichen Kern an Ermittlungsmaßnahmen vor. Auch spezialisierte Richter und Staatsanwälte für sexuelle und innerfamiliäre Gewalt sind vorgesehen. Die Stellung Betroffener im Verfahren soll gestärkt, der Zugang zur Prozesskostenhilfe erleichtert werden.
Weitere Artikel behandeln verlängerte Verjährungsfristen in bestimmten Fällen, einen eigenen Straftatbestand des Inzests und Maßnahmen gegen digitale Übergriffe. Bei Kindern sollen Hinweise systematischer erkannt und gemeldet sowie medizinische und psychologische Hilfen langfristiger angeboten werden. Welche Bestimmungen Gesetzeskraft erlangen können, hängt zunächst von den Beratungen der Sonderkommission und anschließend von den Mehrheiten im Plenum ab. Der erste formelle Schritt ist für den 7. September angesetzt.
Quellen
- Assemblée nationale
- Le Parisien mit Agence France-Presse
- LCP – Assemblée nationale
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).