Paris – 04.09.2026: Frankreich verlängert die gezielten Kraftstoffhilfen für Landwirtschaft, Fischerei sowie kleine und mittlere Bauunternehmen um zwei Monate. Die Entlastungen gelten damit auch im September und Oktober 2026. Straßenverkehrsunternehmen erhalten seit dem 1. September dagegen keine neue Unterstützung an der Zapfsäule mehr. Die Regierung gab die Änderungen am 3. September bekannt.
Landwirtschaftliche Betriebe erhalten weiterhin einen Zuschuss von 15 Cent je Liter steuerbegünstigten Dieselkraftstoffs für Arbeitsmaschinen. Dafür veranschlagt der Staat monatlich 55 Millionen Euro. Professionelle Fischereibetriebe werden mit 25 Cent je Liter Kraftstoff unterstützt; die Kosten sollen sich auf sechs Millionen Euro im Monat belaufen. Kleine und mittlere Unternehmen des Bau- und Tiefbaus bekommen 20 Cent je Liter für Dieselkraftstoff, der nicht im Straßenverkehr eingesetzt wird. Dafür sind monatlich acht Millionen Euro vorgesehen.
Die bisherige Beihilfe für Straßenverkehrsunternehmen endete am 31. August. Bereits bewilligte Zuschüsse für frühere Zeiträume sollen jedoch weiter ausgezahlt werden; eine dritte Auszahlungsrunde ist nach Regierungsangaben vorgesehen. Das Verkehrsministerium begründet das Ende der Unterstützung damit, dass höhere Kraftstoffkosten inzwischen über vertragliche Anpassungsklauseln in Transportrechnungen weitergegeben werden könnten. Diese Verfahren sollen weiterentwickelt werden.
Auch Privatpersonen erhalten mehr Zeit: Die Frist für die Kraftstoffpauschale von 100 Euro läuft nun bis einschließlich 30. September 2026. Sie richtet sich an Berufstätige mit geringerem Einkommen, die ihr eigenes Fahrzeug für den Arbeitsweg oder berufliche Fahrten benötigen. Voraussetzung ist, dass sie täglich mindestens 30 Kilometer für Hin- und Rückfahrt zurücklegen oder jährlich mehr als 8.000 beruflich veranlasste Kilometer fahren. Nach Angaben der Regierung sind bislang 1,4 Millionen Anträge eingegangen.
Die einmalige Zahlung entspricht nach Berechnung der Regierung einer Entlastung von etwa 20 Cent je Liter über sechs Monate. Antragsteller müssen in Frankreich steuerlich ansässig und am 31. Dezember 2024 mindestens 16 Jahre alt gewesen sein. Das maßgebliche Referenzeinkommen darf je Steueranteil 16.880 Euro nicht überschreiten. Dienstwagen, Lastkraftwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen.
Beantragt wird die Pauschale online über das persönliche Konto bei der französischen Steuerverwaltung. Ein Simulator prüft zunächst, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend werden Steuer- und Fahrzeugdaten sowie eine Erklärung zur beruflichen Nutzung verlangt. Die Finanzverwaltung kann die Angaben noch fünf Jahre nach der Auszahlung kontrollieren. Zu Unrecht gezahlte Beträge werden zurückgefordert; bei vorsätzlichen Falschangaben kann sich die Forderung erhöhen.
Quellen
- Franceinfo, Bericht vom 03.09.2026
- Französische Regierung
- Französisches Wirtschaftsministerium
- Französische Steuerverwaltung
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).