Politik & Gesellschaft

Frankreich verhängt nur 23 Sanktionen wegen fehlender Barrierefreiheit

Seit April 2025 wurden lediglich 23 Sanktionen gegen nicht barrierefreie Einrichtungen verhängt. Der zuständige Konsultativrat kritisiert den schleppenden Vollzug eines Gesetzes, das seit mehr als 20 Jahren gilt.

Paris – 04.09.2026: Seit April 2025 sind in Frankreich lediglich 23 Sanktionen wegen mangelnder Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Einrichtungen verhängt worden. Das teilte der Präsident des Nationalen Konsultativrats für Menschen mit Behinderungen am Freitag bei France Inter mit. Er bezeichnete die Bilanz als nicht hinnehmbar. Betroffen sind grundsätzlich Geschäfte, Arztpraxen, Hotels und Gaststätten ebenso wie öffentliche Gebäude.

Die Pflicht zur Barrierefreiheit ist ein Kernstück des Gesetzes vom 11. Februar 2005 über gleiche Rechte, Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen. Einrichtungen mit Publikumsverkehr sollten demnach grundsätzlich bis zum 1. Januar 2015 zugänglich werden. Weil zahlreiche Betreiber die notwendigen Arbeiten nicht rechtzeitig abgeschlossen hatten, führte der Staat Übergangsregeln und Programme für einen stufenweisen Umbau ein.

Für den Vollzug sind vor allem die Präfekturen und örtlichen Behörden zuständig. Sie können Unterlagen anfordern, Nachbesserungen verlangen und bei Verstößen Verwaltungsstrafen verhängen. Mit einer interministeriellen Weisung vom 25. Juni 2025 forderte die Regierung die Präfekten ausdrücklich auf, Kontrollen zu verstärken und fehlende Barrierefreiheit konsequenter zu ahnden. Die geringe Zahl der Sanktionen lässt jedoch darauf schließen, dass diese Vorgabe bislang kaum praktische Folgen hatte.

Barrierefreiheit erschöpft sich nicht im Einbau einer Rampe. Je nach Gebäude gehören dazu stufenlose Wege, ausreichend breite Durchgänge, angepasste Sanitäranlagen und Orientierungshilfen. Auch Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen sollen Dienstleistungen möglichst selbstständig nutzen können. Mängel können deshalb den Zugang zu medizinischer Versorgung, Behörden, Einkaufsmöglichkeiten oder kulturellen Angeboten erschweren.

Der Nationale Konsultativrat berät die Regierung und bündelt die Positionen von Verbänden, Sozialpartnern und öffentlichen Institutionen. Seine Kritik richtet sich weniger gegen den Rechtsrahmen als gegen dessen Durchsetzung. Auch die französische Bürgerrechtsbeauftragte hatte zum 20. Jahrestag des Gesetzes von 2005 wirksamere Kontrollen und Sanktionen gefordert.

Gerade kleine Betriebe verweisen häufig auf die hohen Kosten eines Umbaus. Der Staat richtete deshalb einen territorialen Fonds für Barrierefreiheit ein, über den bestimmte Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Betriebe Zuschüsse für Arbeiten und Ausrüstung erhalten konnten. Die Antragsfrist endete nach Angaben des zuständigen Ministeriums am 7. Januar 2026. An der gesetzlichen Verpflichtung änderte die Förderung nichts.

Ohne regelmäßige Kontrollen hängt die Umsetzung weiterhin stark von der Eigeninitiative der Betreiber, ihren finanziellen Möglichkeiten und dem Druck der örtlichen Verwaltung ab. Für Menschen mit Behinderungen bleibt der Zugang zu alltäglichen Angeboten damit vielerorts vom jeweiligen Gebäude abhängig – mehr als 20 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes.

Quellen

  • Franceinfo
  • Ministerium für ökologischen Wandel, Raumordnung, Verkehr, Stadt und Wohnen
  • Défenseure des droits

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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