Paris – 01.09.2026: Frankreich hat an diesem Dienstag einen Umweltmalus für Produkte der Ultra-Schnellmode eingeführt. Die Maßnahme beruht auf dem Gesetz zur Verringerung der Umweltauswirkungen der Textilindustrie, das am 8. Juli 2026 verkündet wurde. Nach Angaben des französischen Umweltministeriums richtet sich das Instrument gegen Geschäftsmodelle, die in kurzen Abständen sehr große Mengen neuer Artikel anbieten und kaum Anreize für Reparaturen setzen.
Der Zuschlag ist keine Steuer, die unmittelbar an der Kasse erhoben wird. Er gehört zur erweiterten Herstellerverantwortung im Textilsektor: Produzenten entrichten Beiträge an eine zugelassene Organisation, die unter anderem Sammlung, Sortierung und Verwertung von Textilabfällen finanziert. Für betroffene Waren werden diese Beiträge nun nach Umweltkriterien erhöht. Ob die Unternehmen ihre Mehrkosten ganz oder teilweise an die Kundschaft weitergeben, hängt von ihrer Preisgestaltung ab.
Im Jahr 2026 kann die zusätzliche Belastung je nach Produktkategorie zwischen 25 Cent und zwölf Euro betragen. Zugleich darf sie 50 Prozent des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Die Obergrenze soll schrittweise steigen; für 2030 sieht der gesetzliche Rahmen einen Malus von bis zu 20 Euro vor. Besonders stark wirkt die Regel bei sehr billiger Neuware, deren Endpreis bereits durch einen vergleichsweise kleinen Aufschlag deutlich steigt.
Als Ultra-Schnellmode gelten industrielle und kommerzielle Praktiken, die auf eine verkürzte Nutzungsdauer der Produkte angelegt sind. Maßgeblich sind zwei Kriterien: die Zahl der neu auf den Markt gebrachten Artikel sowie der geringe Anreiz, sie reparieren zu lassen. Erfasst werden neue Bekleidung, Schuhe, Haushaltswäsche und weitere Textilwaren für private Haushalte. Gebrauchte Kleidung fällt ausdrücklich nicht unter die Definition.
Auch digitale Verkaufsplattformen können betroffen sein. Bei ihnen wird die Menge neuer Produkte auf der gesamten Plattform berücksichtigt. Ausnahmen sind möglich, wenn einzelne Marken als unabhängige Hersteller auftreten und die Plattform nicht ihr hauptsächlicher Vertriebskanal ist. Anbieter, die der Ultra-Schnellmode zugerechnet werden, müssen auf ihren Internetseiten außerdem verständliche Hinweise zu Kaufzurückhaltung, Wiederverwendung, Reparatur und Recycling veröffentlichen.
Für die betroffenen Produkte entfallen zugleich Zuschläge, die eine besonders gute Umweltleistung honorieren. Der Malus ergänzt bestehende Hilfen für die Reparatur von Kleidung und Schuhen. Die Regierung will damit Textilabfälle verringern und Hersteller zu langlebigeren, besser reparierbaren Waren bewegen.
Das Gesetz enthält zudem Regeln für Werbung und Verbraucherinformationen. Binnen eines Jahres soll die Regierung dem Parlament über mögliche europäische Anforderungen an importierte Waren berichten. Der seit dem 1. September geltende Aufschlag knüpft erstmals in Frankreich verbindlich an die hohe Zahl neuer Modeartikel und deren kurze Nutzungsdauer an.
Quellen
- Franceinfo
- Französisches Ministerium für ökologischen Wandel
- Légifrance
- Service-Public für Unternehmen
- Vie publique
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).