Wirtschaft

Fast jede zweite Pariser Mietanzeige überschreitet die Obergrenze

Eine Untersuchung der Fondation pour le Logement stellt mehr Verstöße gegen die Mietobergrenzen fest. In Paris lagen 46 Prozent der geprüften Angebote über dem zulässigen Wert.

Paris – 03.09.2026: In Frankreichs angespannten Wohnungsmärkten werden die gesetzlichen Mietobergrenzen immer häufiger missachtet. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten sechsten Barometer der Fondation pour le Logement überschritten 37 Prozent von mehr als 10.000 untersuchten Mietanzeigen den zulässigen Höchstwert. Ausgewertet wurden Angebote aus dem Zeitraum von August 2025 bis August 2026. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil um fünf Prozentpunkte.

Besonders deutlich ist die Verschlechterung in Paris. Dort lagen 46 Prozent der geprüften Angebote über der Obergrenze, nach 31 Prozent im Vorjahr. In den Gemeindeverbänden Est Ensemble und Plaine Commune im Département Seine-Saint-Denis betrugen die Anteile 36 beziehungsweise 61 Prozent. Die Ergebnisse weisen damit auf erhebliche regionale Unterschiede bei der Einhaltung der Vorschriften hin.

In Paris gilt die Mietpreisbegrenzung seit dem 1. Juli 2019. Der zulässige Betrag richtet sich unter anderem nach dem Viertel, dem Baualter, der Zimmerzahl und der Art der Vermietung. Die Grundmiete ohne Nebenkosten darf den jährlich festgesetzten erhöhten Referenzwert nicht übersteigen. Einen zusätzlichen Aufschlag dürfen Vermieter nur für besondere Eigenschaften der Wohnung verlangen; diese müssen im Mietvertrag konkret genannt werden.

Mieter können die vereinbarte Summe mit den amtlichen Referenzwerten vergleichen. Seit dem 1. Januar 2023 nimmt die Stadt Paris Meldungen über mögliche Verstöße entgegen. Nach einer Prüfung kann sie Eigentümer auffordern, den Vertrag zu berichtigen und zu viel gezahlte Beträge zu erstatten. Bleibt die Korrektur aus, drohen Privatpersonen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro, juristischen Personen bis zu 15.000 Euro.

Eine Geldbuße führt allerdings nicht automatisch zur Rückzahlung. Nach Angaben der Stadt muss der Vertrag auch nach einer Sanktion angepasst werden; für die Erstattung kann ein Gerichtsverfahren erforderlich sein. Bei einem strittigen Mietaufschlag können sich Betroffene zunächst an die Schlichtungskommission des Départements wenden. Dafür haben sie nach Unterzeichnung des Vertrags drei Monate Zeit.

Außerhalb des Großraums Paris wurden die Grenzen häufiger eingehalten. In Montpellier lagen zwölf Prozent der geprüften Angebote über dem zulässigen Wert, in Bordeaux 17 Prozent, in Lille 25 Prozent und in Lyon sowie Villeurbanne jeweils 26 Prozent. Der durchschnittliche monatliche Überschreitungsbetrag sank zwar landesweit von 192 auf 159 Euro, zugleich nahm jedoch der Anteil unzulässiger Angebote zu.

Die Regelung stützt sich auf Artikel 140 des ELAN-Gesetzes vom 23. November 2018 und läuft nach geltender Rechtslage am 24. November 2026 aus. Die Fondation pour le Logement fordert eine dauerhafte Fortführung sowie strengere Kontrollen von Vermietern, Maklern und Onlineplattformen. In Paris gelten die im Juni festgesetzten Referenzmieten bis zum Ende der derzeitigen Regelung.

Quellen

  • Franceinfo: Lösungen zur Durchsetzung der Mietpreisbegrenzung
  • Fondation pour le Logement: Sechstes Barometer zur Mietpreisbegrenzung
  • Stadt Paris: Regeln, Meldungen und Sanktionen
  • ADIL Seine-Saint-Denis: Rechtswege bei Verstößen

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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