Bayonne – 26.08.2026: Für Sophie Lainault endet ein langer Rechtsweg mit einer Entscheidung, die nach Angaben ihrer Anwältin und der Gewerkschaft CFDT im französischen Luftverkehr bislang ohne Beispiel ist. Das Sozialgericht des Tribunal judiciaire von Bayonne hat die Brustkrebserkrankung der früheren Air-France-Flugbegleiterin als Berufskrankheit anerkannt. Die heute 59-Jährige, die nach eigenen Angaben in Remission ist, sprach von einer großen Erleichterung.
Lainault arbeitete von 1989 bis 2019 für Air France, zunächst als Flugbegleiterin, später als Kabinenchefin auf Langstrecken. In diesen drei Jahrzehnten absolvierte sie mehr als 12.600 Flugstunden, davon über 6.500 während der Nacht. Diese lang anhaltende berufliche Belastung spielte bei der Einzelfallentscheidung des Gerichts eine wesentliche Rolle.
Nach den bekannt gewordenen Angaben berücksichtigte das Urteil das Zusammenwirken mehrerer Risiken: regelmäßige Nachtarbeit, ionisierende Strahlung in Reiseflughöhe und Passivrauchen an Bord. Auf Flügen von Air France war das Rauchen bis zum Jahr 2000 erlaubt. Das Gericht stellte zudem fest, dass keine genetischen oder lebensstilbedingten Faktoren erkennbar seien, die Lainaults Erkrankung im konkreten Fall erklären könnten.
Die Anerkennung war keineswegs selbstverständlich. Zwei regionale Ausschüsse für die Anerkennung von Berufskrankheiten hatten zuvor keinen hinreichenden Zusammenhang zwischen Lainaults Tätigkeit und ihrer Erkrankung festgestellt. Das Gericht bewertete ihren beruflichen Werdegang und die langjährige Exposition jedoch anders. Da Brustkrebs bei Flugbegleiterinnen in Frankreich nicht zu den automatisch anerkannten Berufskrankheiten gehört, musste ein direkter und wesentlicher Zusammenhang mit der üblichen Arbeit nachgewiesen werden.
Das Urteil gilt zunächst ausschließlich für Lainault. Es bedeutet nicht, dass Brustkrebs bei Kabinenbeschäftigten künftig generell als beruflich verursacht angesehen wird. Dennoch könnte die Entscheidung anderen Betroffenen als Orientierung dienen, wenn sie Ansprüche prüfen lassen. Jeder Antrag außerhalb der gesetzlichen Tabellen wird weiterhin anhand der individuellen Krankheits- und Arbeitsgeschichte beurteilt.
Für Lainault hat der Beschluss auch konkrete soziale Folgen. Die Anerkennung eröffnet ihr den Zugang zu den Leistungen der französischen Absicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Dazu können eine weitergehende Übernahme von Behandlungskosten und, abhängig von den gesundheitlichen Folgen, Entschädigungsleistungen gehören. Das Urteil liefert keine allgemeine medizinische Erklärung für Brustkrebs; es erkennt vielmehr an, dass die dokumentierten Arbeitsbedingungen in diesem einzelnen Fall einen maßgeblichen Anteil an der Erkrankung hatten.
Damit erhält eine jahrzehntelange Belastung rechtliches Gewicht, die im Arbeitsalltag des Kabinenpersonals schwer sichtbar ist: Nachtflüge, häufige Wechsel der Zeitzonen, Strahlung in großer Höhe und die frühere Tabakbelastung. Im Fall Lainault sah das Gericht den direkten und wesentlichen Zusammenhang zwischen diesen Arbeitsbedingungen und ihrer Krebserkrankung als erwiesen an.
Quellen
- Franceinfo
- Euronews
- TF1 Info mit AFP
- Assurance Maladie
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).