Die geplante Anhebung der Obergrenzen für franchises médicales und pauschale Zuzahlungen ist ein neuer, konkret bezifferter Baustein der Sparpolitik im Gesundheitswesen. Nach einem Dekretentwurf sollen Versicherte ab dem 1. Oktober pro Jahr maximal 140 statt bislang insgesamt 100 Euro selbst tragen. Der Betrag betrifft nicht den Preis einer einzelnen Behandlung, sondern die Summe jener kleinen Abzüge, die etwa bei Medikamenten, Arztbesuchen, Laboruntersuchungen, paramedizinischen Leistungen oder Krankentransporten anfallen.
Die Maßnahme fällt geringer aus als frühere Überlegungen zur Verdoppelung, bleibt aber politisch heikel. Sie trifft insbesondere chronisch Kranke und Menschen, die regelmäßig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen; sogenannte verantwortliche Zusatzversicherungen übernehmen diese gesetzlichen Selbstbeteiligungen in der Regel nicht. Die Regierung verbindet den Schritt mit dem Ziel, die Ausgaben der Assurance maladie zu bremsen. In der französischen Presse steht damit erneut die Grundfrage im Raum, wie sich die Finanzierung des Sozialstaats stabilisieren lässt, ohne den Zugang zur Versorgung für die am stärksten auf sie angewiesenen Menschen weiter zu verteuern.