Der Stichtag 1. September rückt die E-Rechnungsreform in den Mittelpunkt der Wirtschaftsberichterstattung. Alle in Frankreich mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen dann technisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für Großunternehmen und Unternehmen mittlerer Größe beginnt zusätzlich die Pflicht, Rechnungen elektronisch auszustellen und Transaktionsdaten an die Verwaltung zu übermitteln; kleinere Unternehmen folgen bei der Ausstellung ein Jahr später.
Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen einer strukturierten elektronischen Rechnung und einem bloß per Mail verschickten PDF. Die Umstellung betrifft deshalb nicht nur Buchhaltungssoftware, sondern auch die Wahl einer zugelassenen Plattform und interne Abläufe. Gerade bei kleinen Unternehmen verbinden sich damit Kosten-, Organisations- und Sicherheitsfragen. Die Sorge vor Betrug, Phishing und möglichen Cyberangriffen auf die neue Infrastruktur wird inzwischen auch parlamentarisch thematisiert. Für Handwerksbetriebe, Selbständige und kleine Dienstleister ist die Debatte damit weniger ein fernes Digitalprojekt als eine konkrete Aufgabe für die kommenden Tage.