Politik & Gesellschaft

Berufungsgericht bestätigt Freispruch für Rue89 Lyon

Das Berufungsgericht Lyon hat den Freispruch des unabhängigen Nachrichtenportals Rue89 Lyon im Verleumdungsverfahren gegen Jean-Michel und Alexandre Aulas bestätigt.

Lyon – 01.09.2026: Das Berufungsgericht Lyon hat den Freispruch des unabhängigen Nachrichtenportals Rue89 Lyon in einem Verleumdungsverfahren bestätigt. Jean-Michel Aulas, der frühere Präsident des Fußballvereins Olympique Lyonnais, und sein Sohn Alexandre hatten gegen einen Artikel über Investitionen ihrer Familie im US-Bundesstaat Florida geklagt. Bereits das Strafgericht Lyon hatte das Medium am 20. Januar 2026 freigesprochen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine im Oktober 2023 veröffentlichte Recherche. Rue89 Lyon befasste sich darin mit der Gesellschaft Embassair, die in Florida einen Terminal für Privatflugzeuge betreibt, sowie mit deren Unternehmensstruktur. Der Beitrag beschrieb nach Angaben des Portals auch Firmenverbindungen über Luxemburg und den US-Bundesstaat Delaware. Beide Standorte spielen wegen ihrer rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen regelmäßig eine Rolle bei grenzüberschreitenden Unternehmensgeflechten.

Jean-Michel und Alexandre Aulas sahen ihren Ruf durch den Artikel beschädigt. Sie beanstandeten vor allem Passagen, die sie als Anspielung auf Steuerflucht verstanden, und bestritten eine solche Darstellung. Deshalb gingen sie wegen Verleumdung gegen das Nachrichtenportal vor. Das Strafgericht kam in erster Instanz jedoch zu dem Ergebnis, dass die angegriffenen Formulierungen keinen strafbaren verleumderischen Vorwurf enthielten.

Gegen diesen Freispruch legten die Kläger Berufung ein. Das Berufungsgericht folgte nun im entscheidenden Punkt der ersten Instanz und bestätigte die strafrechtliche Entlastung des Mediums. Pierre Lemerle, der presserechtlich verantwortliche Herausgeber von Rue89 Lyon, erklärte nach dem Urteil, die Richter hätten die frühere Bewertung der beanstandeten Passagen bestätigt. Die Redaktion wertet die Entscheidung als Bestätigung ihrer Recherche und der Art, wie deren Ergebnisse veröffentlicht wurden.

Der Fall berührt eine für investigative Medien zentrale Grenze: Gerichte müssen den Schutz des persönlichen Rufes gegen die Freiheit journalistischer Berichterstattung abwägen. Maßgeblich sind dabei unter anderem der genaue Wortlaut einer Veröffentlichung, ihre Tatsachengrundlage und die Frage, ob sie ein öffentliches Informationsinteresse bedient. Für kleinere unabhängige Redaktionen können langwierige Verfahren zugleich erhebliche finanzielle und personelle Belastungen verursachen, selbst wenn sie am Ende freigesprochen werden.

Vom Erscheinen des Artikels bis zur Berufungsentscheidung vergingen fast drei Jahre. In einem Nebenpunkt wich das Berufungsgericht allerdings vom erstinstanzlichen Urteil ab: Die Verpflichtung von Jean-Michel und Alexandre Aulas, einen Teil der Anwaltskosten von Rue89 Lyon zu erstatten, wurde nach übereinstimmenden Medienberichten nicht aufrechterhalten. An der strafrechtlichen Bewertung der Recherche ändert dies nichts. Rue89 Lyon bleibt vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Lyon Mag
  • Rue89 Lyon
  • Agence France-Presse

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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