Politik & Gesellschaft

Aurore Bergé hält Konzerte von Patrick Bruel derzeit für nicht vertretbar

Nach einer weiteren Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung wächst der Druck auf Patrick Bruel und die Veranstalter seiner Herbsttournee. Ministerin Aurore Bergé hält die Voraussetzungen für Auftritte derzeit nicht für gegeben.

Paris – 26.08.2026: Die Debatte über die geplante Herbsttournee von Patrick Bruel hat die Regierung erreicht. Aurore Bergé erklärte am Mittwoch, die Voraussetzungen dafür, dass Konzerte des Sängers stattfinden könnten, seien derzeit nicht gegeben. Die Ministerin reagierte damit auf eine neue Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung, die im Sommer bei der Staatsanwaltschaft Nanterre eingereicht wurde.

Die Anzeige geht auf eine Frau zurück, die nach Angaben ihrer Anwältin zur Zeit der mutmaßlichen Tat gerade volljährig gewesen sein soll. Wann und wo sich der geschilderte Vorfall ereignet haben soll, ist bislang nicht abschließend öffentlich bekannt. Auch die Ermittlungsbehörden haben sich noch nicht ausführlich zum weiteren Vorgehen geäußert. Offen ist daher, ob die Vorwürfe in eines der laufenden Verfahren einbezogen oder gesondert geprüft werden.

Bruel war am 10. Juni 2026 in vier Verfahren unter anderem wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Belästigung unter gerichtliche Untersuchung gestellt worden. Anschließend kam er unter gerichtlichen Auflagen frei. Die Einleitung einer solchen Untersuchung ist im französischen Strafverfahren keine Feststellung von Schuld. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Der Sänger hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wiederholt bestritten.

Bergés Äußerung ist keine behördliche Untersagung. Die Ministerin kann die geplanten Auftritte nicht aus eigener Befugnis absagen. Ihre Stellungnahme erhöht jedoch den politischen und öffentlichen Druck auf Veranstalter, Betreiber von Konzerthallen und Kommunen. Sie müssen nun abwägen, ob sie an bestehenden Verträgen und Terminen festhalten. Hinzu kommen mögliche Sicherheitsfragen sowie wirtschaftliche Risiken für die Produktionsseite der Tournee.

Nach Medienberichten soll die Konzertreihe am 2. Oktober 2026 beginnen. Bereits zuvor hatten die Anschuldigungen zu Forderungen nach Absagen und zu Auseinandersetzungen über einzelne Auftritte geführt. Die neue Anzeige fällt damit in eine Phase, in der Veranstalter konkrete Entscheidungen über die Durchführung und Organisation der Herbsttermine treffen müssen.

Für die Frau, die nun Anzeige erstattet hat, beginnt zunächst die strafrechtliche Prüfung ihres Vorwurfs. Die Staatsanwaltschaft kann Ermittlungen aufnehmen, den Sachverhalt einem bestehenden Verfahren zuordnen oder weitere Angaben verlangen. Bei lange zurückliegenden Vorwürfen können Aussagen der Beteiligten, Nachrichten, Zeugenaussagen, frühere Kontakte und mögliche Verjährungsfristen eine wesentliche Rolle spielen. Eine Anzeige allein erlaubt jedoch keine Aussage über den Ausgang eines Verfahrens.

Der Fall umfasst inzwischen mehrere Anschuldigungen aus unterschiedlichen Jahren. Mit Bergés Stellungnahme betrifft die Auseinandersetzung nun auch unmittelbar die für Oktober angekündigte Tournee. Über deren einzelne Termine entscheiden weiterhin die zuständigen Veranstalter und Betreiber.

Quellen

  • franceinfo
  • Le Monde
  • Le Parisien
  • TF1 Info
  • Le Dauphiné Libéré

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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