Politik & Gesellschaft

Ärzteverband kritisiert Philippes Vorstoß zu Krankschreibungen

Edouard Philippe will kurze Krankschreibungen strenger kontrollieren. Der Hausärzteverband MG France wirft ihm vor, Patienten zu stigmatisieren und ärztliche Entscheidungen politisch abzuwerten.

Paris – 28.08.2026: Der Hausärzteverband MG France hat die Vorschläge von Edouard Philippe zur Begrenzung von Krankschreibungen scharf zurückgewiesen. Verbandspräsidentin Agnès Giannotti sagte am Freitag dem Sender Franceinfo, die Wortwahl des früheren Premierministers stigmatisiere Patienten und beschädige die Glaubwürdigkeit behandelnder Ärzte. Wer Schuldige suche und zugespitzte Formeln verbreite, löse die medizinischen und organisatorischen Probleme hinter Arbeitsunfähigkeiten nicht.

Philippe hatte vor einem Treffen französischer Unternehmer seine wirtschafts- und sozialpolitischen Leitlinien für die Präsidentschaftswahl 2027 vorgestellt. Er will Missbrauch bei Krankschreibungen stärker bekämpfen, kurze Ausfälle strenger behandeln und Menschen mit langen, medizinisch begründeten Erkrankungen besser schützen. In der öffentlichen Debatte sprach er davon, dem unbegrenzten Zugang zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein Ende zu setzen.

Der Vorsitzende der Partei Horizons begründet seinen Vorstoß mit den steigenden Ausgaben der Krankenversicherung. Nach seinen Angaben nahm der finanzielle Aufwand für krankheitsbedingte Arbeitsausfälle zwischen 2019 und 2025 um fast 40 Prozent zu. Der Senat bezifferte die entsprechenden Ausgaben im Sozialversicherungsbudget 2026 auf rund 16 Milliarden Euro; demnach wuchsen sie im Durchschnitt um mehr als sechs Prozent jährlich.

MG France bestreitet diese Entwicklung nicht, wendet sich jedoch gegen eine Darstellung, die vor allem Patienten und niedergelassene Ärzte verantwortlich macht. Giannotti verweist auf strukturelle Ursachen: psychische sowie Muskel- und Skeletterkrankungen, erschwerten Zugang zu Fachärzten, belastende Arbeitsbedingungen und den Mangel an Betriebsärzten. Gerade bei längeren Ausfällen könnten verspätete Diagnosen oder Behandlungen die Rückkehr in den Beruf erschweren.

Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase bereits beschlossener Verschärfungen. Vom 1. September 2026 an darf eine erste Krankschreibung im allgemeinen Sozialversicherungssystem grundsätzlich höchstens 31 Tage umfassen; Verlängerungen sind jeweils auf 62 Tage begrenzt. Die Obergrenzen betreffen einzelne Bescheinigungen, nicht die Gesamtdauer einer medizinisch notwendigen Arbeitsunfähigkeit. Kontrollen durch die Krankenversicherung bleiben möglich.

Auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes treten im September neue Verfahren in Kraft. Vorgesehen sind unter anderem fälschungssichere Bescheinigungen und veränderte Kontrollregeln. Der politische Streit dreht sich deshalb weniger um die Zulässigkeit von Kontrollen als um die Frage, ob kurze Ausfälle pauschal unter Missbrauchsverdacht gestellt werden.

Für Philippe gehört das Vorhaben zu einem Programm, das Sozialausgaben senken und die Beschäftigung erhöhen soll. MG France hält dagegen, Sparziele dürften die ärztliche Beurteilung nicht ersetzen. Ob ein Patient arbeitsfähig sei, werde anhand seines Gesundheitszustands entschieden; die Bescheinigungen unterlägen bereits medizinischen und sozialversicherungsrechtlichen Kontrollen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Service-Public.fr
  • Senat
  • Edouard Philippe, offizieller LinkedIn-Beitrag
  • Französisches Ministerium für den öffentlichen Dienst

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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