Plymouth – 30.08.2026: Nach dem Untergang eines französischen Fischerbootes im Ärmelkanal werden zwei Besatzungsmitglieder vermisst. Drei der fünf Menschen an Bord seien inzwischen lokalisiert worden, teilte die britische Küstenwache am Sonntagmorgen mit. Ob sie gerettet wurden und in welchem Zustand sie sich befinden, ging aus den veröffentlichten Angaben zunächst nicht hervor. Der Einsatz südwestlich des Eddystone-Leuchtturms dauerte an.
Der Notruf ging nach Angaben der Maritime and Coastguard Agency am Samstag, 29. August, kurz nach 18 Uhr britischer Sommerzeit ein. Zunächst meldete die Behörde lediglich ein Schiff in Seenot mit fünf Menschen an Bord. Franceinfo berichtete unter Berufung auf die Küstenwache, dass es sich um ein französisches Fischereifahrzeug gehandelt habe und das Boot gesunken sei.
An der Suche beteiligten sich ein Rettungshubschrauber der Küstenwache sowie ein Suchflugzeug. Auch die Rettungsboote der Royal National Lifeboat Institution aus Plymouth und Falmouth liefen aus. Mehrere Schiffe in der Umgebung wurden hinzugezogen. Nach Angaben der Küstenwache sollte die Suche über Nacht fortgesetzt werden. Aus der Luft lassen sich größere Flächen absuchen, während Rettungsboote und zivile Schiffe die Wasseroberfläche aus geringer Entfernung kontrollieren können.
Die Behörden veröffentlichten zunächst weder die Namen der Vermissten noch nähere Angaben zu den drei lokalisierten Personen. Unbekannt blieben auch der Name, der Heimathafen und die Größe des Fischerbootes. Ebenso gab es am Sonntagvormittag keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wie das Schiff in Seenot geraten war. Spekulationen über technische Mängel, Wetterbedingungen oder eine mögliche Kollision wären daher verfrüht.
Das Suchgebiet liegt rund 22 Kilometer südwestlich von Plymouth vor der Küste der südwestenglischen Grafschaft Devon. Der Eddystone-Leuchtturm markiert dort eine für die Schifffahrt wichtige Position am westlichen Zugang zum Ärmelkanal. Für die Koordination der Rettungsmaßnahmen ist die britische Küstenwache zuständig, weil sich der Unfall in ihrem Such- und Rettungsgebiet ereignete. Die französische Herkunft des Schiffes macht zugleich eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Frankreich erforderlich, insbesondere bei der Identifizierung und Benachrichtigung der Angehörigen.
Solange die Rettungsphase läuft, hat die Suche nach den beiden Vermissten Vorrang. Eine Untersuchung des Untergangs kann erst beginnen, wenn der Einsatz abgeschlossen und geklärt ist, welche Stelle für die förmliche Aufarbeitung zuständig ist. Bis Sonntagvormittag hatte die Küstenwache keine Ursache für den Seenotfall genannt.
Quellen
- Franceinfo
- Maritime and Coastguard Agency
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).