Paris – 26.10.2026: Nach den schweren Sachschäden bei den Ausschreitungen vom 17. und 24. Oktober wächst der Druck auf Versicherer und Staat. Ein neuer Fonds soll Schäden infolge städtischer Gewalt künftig breiter absichern. Den Betroffenen der jüngsten Vorfälle hilft er jedoch nicht: Das System ist noch nicht in Kraft und soll bereits entstandene Schäden nicht rückwirkend erfassen.
Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Haushaltsgesetz vom 19. Februar 2026 geschaffen. Vorgesehen ist, Schäden durch Ausschreitungen verpflichtend in bestimmte Sach-, Fahrzeug- und Betriebsunterbrechungsversicherungen einzubeziehen. Versicherer sollen diese Risiken an einen gemeinsamen Fonds übertragen können, der wiederum durch eine staatliche Garantie abgesichert wäre.
Finanziert werden soll das Modell über eine Solidaritätsabgabe der Versicherungswirtschaft. Das Gesetz ermöglicht einen Beitrag von bis zu 1,5 Prozent der Nettoprämien in den betroffenen Sparten, darunter Auto-, Wohngebäude- und gewerbliche Sachversicherungen. So würde das finanzielle Risiko auf zahlreiche Verträge und Unternehmen verteilt. Der tatsächliche Beitragssatz ist allerdings noch nicht amtlich festgelegt.
Nach Angaben von Franceinfo sollen drei Viertel der Mittel aus einer von allen Versicherern getragenen Abgabe stammen. Als Starttermin wird Januar 2027 genannt. Verbindlich festgeschrieben ist dieser Termin in den bislang veröffentlichten Rechtsakten jedoch nicht. Die Einführung hängt von Durchführungsverordnungen ab; auch Beitragssätze, Selbstbehalte und Verfahren müssen noch geregelt werden.
Die Europäische Kommission billigte die französische Regelung zur staatlichen Rückversicherung am 24. Juli 2026 grundsätzlich. Damit kann die Regierung den Fonds per Dekret aktivieren. In den amtlichen Veröffentlichungen war zuletzt jedoch kein entsprechendes Inkrafttretensdekret zu finden. Im Versicherungsrecht werden die neuen Vorschriften daher weiterhin mit offenem Geltungsbeginn geführt.
Für Geschäftsleute, Fahrzeughalter, Privatpersonen und Kommunen, deren Eigentum im Oktober beschädigt wurde, bleibt somit der bestehende Versicherungsvertrag maßgeblich. France Assureurs verlängerte nach den Ereignissen vom 17. Oktober die Frist zur Schadensmeldung auf 30 Tage. Ob und in welcher Höhe Versicherer zahlen, richtet sich dennoch nach den vereinbarten Leistungen, etwa für Vandalismus, Brand, Diebstahl oder Ausschreitungen. Betroffene sollten Schäden dokumentieren und sie unverzüglich ihrem Versicherer melden.
Das Wirtschaftsministerium kündigte darüber hinaus Hilfen für betroffene Unternehmen an, darunter Erleichterungen bei Sozialabgaben. Solche Maßnahmen können akute Belastungen mindern, ersetzen aber keinen umfassenden Versicherungsschutz. Für die Schäden vom 17. und 24. Oktober bleiben daher Versicherer, staatliche Hilfsprogramme und mögliche Ansprüche nach geltendem Recht zuständig.
Quellen
- Franceinfo
- Légifrance – Code des assurances
- Europäische Kommission – Staatliche Beihilfe SA.120391
- France Assureurs
- Französisches Wirtschaftsministerium
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).