Fleury-Mérogis – 23.10.2026: Das französische Justizministerium hat Daten zu 186 Menschen veröffentlicht, die zwischen dem 18. und 21. Oktober nach den Gewalttaten und Plünderungen rund um die Demonstrationen vom 17. Oktober inhaftiert wurden. Die Zahlen zeichnen ein erstes, eng begrenztes Bild der Beschuldigten: Die meisten sind junge Männer, gut die Hälfte hatte zuvor keinen Eintrag im Strafregister. Justizminister Gérald Darmanin bezifferte die Gesamtzahl der Inhaftierungen am Donnerstag auf 217.
Die Auswertung ist kein Querschnitt aller Demonstrierenden, Festgenommenen oder Tatverdächtigen. Sie erfasst ausschließlich Menschen, gegen die nach den ersten Verfahren Untersuchungshaft oder eine sofort vollstreckbare Haft angeordnet wurde. Von den 186 berücksichtigten Personen waren nach Angaben des Ministeriums 95 Prozent Männer. 68 Prozent waren höchstens 25 Jahre alt; besonders stark vertreten war die Gruppe der 18- bis 20-Jährigen.
70 Prozent der Inhaftierten besitzen demnach die französische Staatsangehörigkeit. 52 Prozent waren bislang nicht vorbestraft. Diese Angabe entkräftet weder den jeweiligen Tatverdacht noch nimmt sie gerichtliche Entscheidungen vorweg. Sie widerspricht allerdings der pauschalen Annahme, bei den Inhaftierten handle es sich ausschließlich um bereits bekannte Wiederholungstäter.
Die Justiz teilt die Vorwürfe in mehrere Gruppen ein. In 46 Prozent der Fälle geht es hauptsächlich um Plünderungen oder andere Eigentumsdelikte. 26 Prozent betreffen vor allem Gewalt gegen Polizeikräfte. Weitere zehn Prozent werden einer Mischkategorie zugerechnet, in der sowohl Sachdelikte als auch Angriffe auf Einsatzkräfte untersucht werden. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Nach früheren Angaben Darmanins waren im Zusammenhang mit den landesweiten Ausschreitungen etwa 2.700 Menschen in Polizeigewahrsam genommen worden. Die Zahl der Inhaftierten erhöhte sich anschließend mit den Vorführungen bei den Staatsanwaltschaften und den ersten Gerichtsentscheidungen. Solche Verfahren können mit Untersuchungshaft, einer sofortigen Haftstrafe, gerichtlichen Auflagen, einer vertagten Verhandlung oder einem Freispruch enden.
Darmanin stellte die Bilanz bei einem Besuch der Haftanstalt Fleury-Mérogis im Département Essonne vor. Zugleich wies er die Staatsanwaltschaften an, konsequente Strafen zu beantragen. Genannt wurden unter anderem Nutzungsverbote für soziale Netzwerke, Demonstrationsverbote und bei ausländischen Verurteilten die Prüfung eines Aufenthaltsverbots. Über Anträge, Strafen und mögliche Nebenfolgen entscheiden die zuständigen Gerichte im jeweiligen Einzelfall.
Die Statistik beschreibt somit eine frühe Auswahl innerhalb einer erheblich größeren Gruppe. Zwischen den rund 2.700 Gewahrsamnahmen und den von Darmanin genannten 217 Inhaftierungen liegt eine Differenz von fast 2.500 Fällen.
Quellen
- Le Monde
- Französisches Justizministerium
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).