Rennes – 02.09.2026: Das Verwaltungsgericht Rennes warnt vor den Folgen unkritisch eingesetzter künstlicher Intelligenz in Klageschriften. Der Vizepräsident des Gerichts berichtete am Mittwoch im Radiosender France Inter von Eingaben, die Privatpersonen offenbar mit generativen Programmen verfasst hatten. Auffällig seien technische und juristische Wendungen, die nicht zu den erkennbaren Kenntnissen der Verfasser passten. Gravierender noch: Manche Schriftsätze enthielten erfundene oder fehlerhafte Verweise auf Gesetze und Urteile.
Der Richter beschrieb damit kein grundsätzliches Verbot digitaler Hilfsmittel. Maßgeblich bleibt vielmehr, ob eine Klage Tatsachen und rechtliche Argumente so genau darlegt, dass das Gericht sie prüfen kann. Generative Programme formulieren zwar sprachlich überzeugende Texte, können aber Aktenzeichen, Entscheidungen oder Rechtsnormen erfinden. Solche Falschangaben werden häufig als plausibel klingende Gewissheiten ausgegeben.
Wie folgenreich das sein kann, zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rennes vom 28. Januar 2026. Ein Unternehmen hatte die Erstattung einer Steuervergünstigung für Kunsthandwerksberufe für die Jahre 2021 bis 2023 verlangt. Der Streitwert betrug 21.020 Euro. Das Gericht wies die Klage zurück, weil die einzelnen Rügen weder durch konkrete Tatsachen noch durch hinreichende rechtliche Erläuterungen gestützt waren. Der Vorsitzende der zuständigen Kammer hielt zudem fest, die Eingabe sei offenkundig mit einem generativen Programm erstellt worden.
Die Abweisung beruhte jedoch nicht allein auf diesem Befund. Das Gericht stützte sich auf Artikel R. 222-1 des französischen Verwaltungsgerichtsgesetzbuchs. Die Vorschrift erlaubt ein vereinfachtes Verfahren, wenn vorgebrachte Gründe offensichtlich ungeeignet sind oder nicht genügend Angaben enthalten, um ihren sachlichen Gehalt zu beurteilen. Der Einsatz künstlicher Intelligenz war demnach kein eigenständiger Abweisungsgrund; ausschlaggebend blieb die unzureichende Begründung.
Vergleichbare Schwierigkeiten sind seit Ende 2025 auch an anderen französischen Verwaltungsgerichten aufgetreten. In Grenoble beanstandeten Richter frei erfundene Entscheidungen und eine nicht nachvollziehbare Argumentation. Das Verwaltungsgericht Orléans und der Verwaltungsgerichtshof Bordeaux forderten Anwälte auf, angeführte Rechtsprechungsnachweise auf mögliche Falschangaben künstlicher Intelligenz zu kontrollieren.
Für Privatpersonen können solche Programme dennoch nützlich sein, etwa um einen Sachverhalt zu ordnen oder juristische Begriffe verständlicher zu machen. Sie ersetzen aber weder die Prüfung der geltenden Rechtslage noch die notwendige Verbindung zwischen einer Vorschrift, den konkreten Tatsachen und dem angefochtenen Verwaltungsakt. Eine Klage muss erkennen lassen, welche Entscheidung aus welchem rechtlichen und tatsächlichen Grund beanstandet wird.
Auch für die Justiz wächst der Aufwand: Verdächtige Fundstellen müssen überprüft und scheinbar einschlägige Urteile auf ihre Existenz untersucht werden. Die bisherigen Entscheidungen ziehen deshalb keine neue Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Technik. Sie bekräftigen eine bestehende Verantwortung: Wer einen Schriftsatz einreicht, haftet für die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptungen, Rechts
Quellen
- Franceinfo
- Verwaltungsgericht Rennes
- Lexbase
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).