Paris – 22.10.2026: Vor dem angekündigten Protesttag am Samstag, dem 24. Oktober, schränken französische Präfekturen das Demonstrationsrecht in mehreren Städten erheblich ein. In Paris genehmigte die Polizeipräfektur nach Angaben der Organisatoren nur eine von zwei beantragten Routen. Der von der Gewerkschaft Confédération générale du travail angemeldete Zug von der Place de la Bastille zur Place de la Nation darf demnach stattfinden.
Nicht genehmigt wurde dagegen die von Gelbwesten vorgeschlagene Strecke von der Bastille zur Place de l'Opéra. In Lyon untersagte die Präfektur für Samstag sämtliche Demonstrationen. Auch im Zentrum von Nizza gelten Beschränkungen für politische Versammlungen. Rouen und Toulon gehören ebenfalls zu den Städten, in denen die Behörden für den 24. Oktober Verbote oder eng begrenzte Sicherheitszonen angeordnet haben.
Die Maßnahmen folgen auf gewaltsame Ausschreitungen am Rande der Mobilisierungen vom 17. Oktober. Nach Darstellung der Regierung wurden in mehreren Städten Geschäfte geplündert, Fahrzeuge in Brand gesetzt und öffentliche Gebäude angegriffen. Die Präfekturen begründen ihre Verfügungen mit dem Risiko erneuter schwerer Störungen der öffentlichen Ordnung. Geschützt werden sollen vor allem Innenstädte, Handelsbetriebe und staatliche Einrichtungen.
Präsident Emmanuel Macron stellte sich am Donnerstag nach einer Sicherheitsbesprechung hinter diese Linie. Gewerkschaften sollen Kundgebungen weiterhin anmelden können; falls nötig, sollen die Präfekten ihnen Ausweichrouten anbieten. Versammlungen von Gruppen ohne anerkannte Organisationsstruktur sollen hingegen dort untersagt werden, wo dies rechtlich möglich ist. Die Regierung setzt damit auf eine Unterscheidung zwischen etablierten Veranstaltern und loseren Protestbewegungen.
Die Behörden können Demonstrationen allerdings nicht allein aufgrund allgemeiner Befürchtungen verbieten. Nach Artikel L211-4 des französischen Gesetzbuches über die innere Sicherheit darf die zuständige Polizeibehörde eine angemeldete Kundgebung untersagen, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung erwartet. Eine solche Entscheidung muss den Anmeldern unverzüglich mitgeteilt werden, konkret begründet und verhältnismäßig sein. Sie kann zudem vor einem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Wie wirksam diese Kontrolle ist, zeigte sich am Donnerstag in Paris. Das Verwaltungsgericht setzte das Verbot eines von studentischen Organisationen angemeldeten Demonstrationszuges aus. Nach Medienberichten hielt es die Begründung der Polizeipräfektur nicht für ausreichend, um den Marsch vollständig zu untersagen. Die Entscheidung betraf die studentische Mobilisierung vom 22. Oktober, nicht die Auflagen für Samstag.
Der staatliche Kurs fällt regional unterschiedlich aus: Während Paris einen Gewerkschaftszug zulässt und eine Alternativroute untersagt, verfügt Lyon ein vollständiges Demonstrationsverbot. Jede Präfektur muss ihre Entscheidung anhand der örtlichen Gefahrenlage rechtfertigen; pauschale Verbote bleiben gerichtlich überprüfbar.
Quellen
- Franceinfo
- Associated Press
- Le Monde
- Légifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).