Paris – 22.10.2026: In der französischen Nationalversammlung wird seit dem 20. Oktober über den Entwurf für den Sozialversicherungsetat 2027 beraten. Nachdem der Sozialausschuss die Vorlage abgelehnt hatte, befassen sich die Abgeordneten im Plenum wieder mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf. Dieser soll das erwartete Defizit der sozialen Sicherung von 21,8 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 12,7 Milliarden Euro im Jahr 2027 verringern.
Besonders umstritten ist die geplante Anpassung der gesetzlichen Altersrenten. Bezüge bis zu 1.260 Euro im Monat sollen weiterhin entsprechend der Inflation steigen. Oberhalb dieser Grenze ist dagegen eine geringere Erhöhung vorgesehen. Von der Abkehr vom üblichen Inflationsausgleich verspricht sich die Regierung Einsparungen von rund drei Milliarden Euro. Für viele Rentnerinnen und Rentner bedeutete dies bei steigenden Preisen einen Verlust an Kaufkraft.
Auch Familien sollen einen Teil der Konsolidierung tragen. Mehrere Leistungen, darunter insbesondere die Familienbeihilfen, sollen 2027 nicht erhöht werden. Zudem ist eine Neugestaltung der jährlichen Schulbeihilfe vorgesehen. Der parlamentarische Bericht beziffert die gedämpfte Ausgabenentwicklung in der Familienversicherung auf 1,6 Milliarden Euro. Ein Einfrieren der Beträge würde ihren realen Wert ebenfalls mindern.
Im Gesundheitswesen setzt die Vorlage auf Preisregulierung, begrenzte Leistungen und eine Verlagerung von Kosten. Bei Arzneimitteln und Medizinprodukten sollen 2,1 Milliarden Euro eingespart werden. Eine weitere Milliarde Euro soll durch geringere Ausgaben für Krankengeld zusammenkommen. Dieses wird Beschäftigten bei einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Darüber hinaus sollen Kosten in Höhe von 700 Millionen Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung auf private Zusatzversicherungen übertragen werden. Geplant sind niedrigere Erstattungssätze für einzelne Leistungen und eine stärkere Beteiligung der ergänzenden Versicherer. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sieht der Entwurf Effizienzvorgaben von insgesamt 900 Millionen Euro vor; bei ambulanten Behandlungen sollen weitere 300 Millionen Euro entfallen.
Die Regierung will das Wachstum der Gesundheitsausgaben der Sozialversicherung 2027 auf zwei Prozent begrenzen. Ohne zusätzliche Eingriffe würden die Aufwendungen nach ihrer Kalkulation stärker steigen. Der Hohe Rat für öffentliche Finanzen hat die erwarteten Entlastungen durch gedämpfte Anpassungen und Kostensenkungen in seiner Stellungnahme zu den Haushaltsplänen berücksichtigt.
Im Parlament stößt der Kurs auf erheblichen Widerstand. Der Sozialausschuss strich oder verwarf bereits zentrale Teile der Vorlage, auch wenn sein Votum für die Plenarberatung nicht bindend war. Vor Beginn der Debatte lagen mehr als 1.600 Änderungsanträge vor, darunter zahlreiche Anträge gegen die vorgesehenen Einschnitte bei Renten und Sozialleistungen.
Quellen
- Franceinfo: Einsparpläne im Sozialversicherungsetat 2027
- Assemblée nationale: Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung 2027
- Assemblée nationale: Plenardebatte zum Sozialversicherungsetat 2027
- Direction de la Sécurité sociale: Sozialversicherungsetat 2027
- Hoher Rat für öffentliche Finanzen: Stellungnahme zu den Haushaltsgesetzen 2027
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).