Paris – 04.09.2026: Rund 15 Familien haben am Freitag Beschwerde gegen die Stadt Paris eingereicht. Sie werfen der Kommune mögliche Versäumnisse im Umgang mit Hinweisen auf Gewalt gegen Kinder in der schulischen Betreuung vor. Betroffen sind Angebote vor und nach dem Unterricht sowie während der Mittagspause an öffentlichen Pariser Schulen.
Nach Angaben des Anwalts Maxime Delacarte richtet sich die Beschwerde gegen die Stadt Paris sowie gegen Bürgermeister Emmanuel Grégoire und dessen Vorgängerin Anne Hidalgo. Delacarte vertritt Familien, deren Kinder nach ihrer Darstellung körperliche Gewalt oder sexuelle Übergriffe erlebt haben sollen. Die Eingabe erfolgte bei der Pariser Staatsanwaltschaft.
Delacarte sagte dem Sender Franceinfo, das Verfahren solle ein aus seiner Sicht institutionelles Schweigen sichtbar machen. Verantwortliche im Rathaus hätten von einzelnen Vorgängen spätestens seit 2015 gewusst, erklärte er. Dabei handelt es sich um den Vorwurf der Klägerseite. Ob Behörden oder Amtsträger strafrechtlich relevante Pflichten verletzt haben, ist bislang nicht festgestellt. Für sämtliche genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Die Stadtverwaltung steht seit Monaten unter Druck, nachdem zahlreiche Verdachtsfälle aus Schulen und Betreuungseinrichtungen bekannt geworden waren. Ende August teilte die Pariser Staatsanwaltschaft laut Medienberichten mit, dass 203 Ermittlungsverfahren wegen möglicher Gewalttaten gegen Kinder im schulischen und außerschulischen Bereich liefen. Sie betreffen unterschiedliche Einrichtungen, Zeiträume und Beschuldigte. Die hohe Zahl erlaubt daher für sich genommen keinen Schluss auf eine gemeinsame Ursache oder eine einheitliche Verantwortung.
Mit ihrer Beschwerde verlangen die Familien über die Aufklärung einzelner Taten hinaus eine Prüfung des Verwaltungshandelns. Geklärt werden soll, ob Meldungen weitergeleitet, interne Informationen ausgewertet und erforderliche Schutzmaßnahmen rechtzeitig ergriffen wurden. Die Einreichung einer Beschwerde bedeutet weder, dass ein förmliches Ermittlungsverfahren eröffnet wird, noch dass die erhobenen Vorwürfe bewiesen sind.
Die Stadt Paris hatte im April 2026 einen Maßnahmenplan für die schulische Betreuung vorgestellt. Er sieht eine zentrale Meldestelle, ein einheitliches Vorgehen bei Verdachtsfällen, zusätzliche Kontrollen und Fortbildungen für Beschäftigte vor. Nach den Vorgaben der Kommune soll zudem kein Kind mit einem Erwachsenen allein in einem unbeobachteten Raum bleiben. Damit reagierte die Verwaltung auf Kritik an Meldewegen, Aufsicht und internen Abläufen.
Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie sie mit der Eingabe verfährt. Sie kann ein Ermittlungsverfahren eröffnen, die Vorwürfe einer bereits laufenden Untersuchung zuordnen oder weitere Angaben von Familien und Verwaltung anfordern. Im Zentrum der Beschwerde steht die Frage, wann die Stadt von welchen Hinweisen erfuhr und welche Schritte sie daraufhin unternahm.
Quellen
- Franceinfo
- TF1 Info
- Stadt Paris
- Le Parisien
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).