Politik & Gesellschaft

Familien in Tarnos empört über Freilassung eines Beschuldigten

Ein Betreuer aus Tarnos ist in einem Verfahren wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten an Kindern unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens liegen 14 Anzeigen vor.

Tarnos – 04.09.2026: Die Freilassung eines 37 Jahre alten Betreuers aus einem Freizeitzentrum sorgt in der südwestfranzösischen Küstenstadt Tarnos für Empörung. Gegen den Mann wird wegen mutmaßlicher Vergewaltigungen und sexueller Übergriffe an kleinen Kindern ermittelt. Weniger als einen Monat nach seiner Inhaftierung kam er unter strengen Auflagen frei. Familien der mutmaßlich betroffenen Kinder äußern Unverständnis über die Entscheidung der Justiz.

Nach den bislang veröffentlichten Angaben bezogen sich die Ermittlungen zunächst auf sechs Kinder im Alter von drei und vier Jahren. Die Staatsanwaltschaft in Dax bestätigte Anfang Juli die Einleitung eines gerichtlichen Ermittlungsverfahrens. Dem Mann werden vier Vergewaltigungen und drei sexuelle Übergriffe zur Last gelegt. Nach seinem Polizeigewahrsam wurde er in Untersuchungshaft genommen. Zuvor war er den Behörden nach damaligen Angaben nicht bekannt.

Inzwischen haben nach Angaben der Familien 14 Parteien Anzeige erstattet. Diese Zahl bezeichnet den Stand der eingegangenen Anzeigen, nicht die Zahl gerichtlich erwiesener Taten oder abschließend geprüfter Vorwürfe. Die Ermittlungen dauern an. Dabei müssen insbesondere die Aussagen sehr junger Kinder behutsam aufgenommen, überprüft und mit möglichen weiteren Erkenntnissen abgeglichen werden.

Die zuständige Berufungsinstanz in Pau ordnete im August die Entlassung aus der Untersuchungshaft an. Seither steht der Beschuldigte unter gerichtlicher Aufsicht. Er muss sich in der Bretagne aufhalten und darf das Département Landes nicht betreten. Kontakte zu den mutmaßlichen Opfern sind ihm ebenso untersagt wie jede berufliche Tätigkeit, bei der er regelmäßig mit Minderjährigen zu tun hätte. Zudem muss er sich alle zwei Wochen bei der Gendarmerie melden.

Bei der Entscheidung wurde den veröffentlichten Angaben zufolge auch die Sicherheit des Beschuldigten während der Haft berücksichtigt. Seine Freilassung ist kein Urteil über Schuld oder Unschuld. Die Untersuchungshaft dient im französischen Strafverfahren dazu, bestimmte Risiken während laufender Ermittlungen zu begrenzen. Das gerichtliche Ermittlungsverfahren soll klären, ob sich die Anschuldigungen erhärten und ob es später zu einem Prozess kommt.

Die Eltern kritisieren vor allem die kurze Dauer der Haft. Nach ihren Schilderungen richtet sich ihre Sorge weniger gegen einzelne Auflagen als gegen das Gefühl, mit den Aussagen ihrer Kinder und den Belastungen für ihre Familien allein gelassen zu werden. Bereits nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe im Juli hatte der Fall in Tarnos eine angespannte öffentliche Debatte ausgelöst.

Der Mann gilt als unschuldig, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Seine Identität sowie Angaben, die Rückschlüsse auf die Kinder ermöglichen könnten, wurden nicht veröffentlicht. Das Verfahren wird von der Justiz in Dax geführt; die angeordneten Auflagen gelten während der weiteren Ermittlungen.

Quellen

  • Franceinfo
  • La Dépêche du Midi
  • Le Parisien mit Agence France-Presse

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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