Politik & Gesellschaft

Dragon-Ball-Park bei Paris hat noch keine japanische Lizenz

Frankreich und Saudi-Arabien haben sich politisch auf einen großen Freizeitparkkomplex in Cergy-Pontoise verständigt. Für die angekündigte Nutzung der Marke Dragon Ball fehlt jedoch weiterhin die öffentlich bestätigte Zustimmung der japanischen Rechteinhaber.

Cergy-Pontoise – 29.08.2026: Das von Präsident Emmanuel Macron angekündigte Freizeitparkprojekt bei Paris stößt in Japan auf Vorbehalte. Der geplante Komplex in Cergy-Pontoise soll mit saudischen Mitteln finanziert werden und einen Park zum Manga-Universum Dragon Ball umfassen. Gegenüber Franceinfo äußerten japanische Gesprächspartner Verwunderung darüber, dass sie vor der öffentlichen Ankündigung nicht konsultiert worden seien.

Macron hatte das Vorhaben am 24. August nach einem Treffen mit dem saudi-arabischen Kronprinzen und Regierungschef Mohammed bin Salman bekannt gegeben. Nach Angaben des Élysée plant die Qiddiya Investment Company eine große Anlage mit Freizeitangeboten, Hotels, Kultur und Sport in der Region Île-de-France. Der politische Rahmen umfasst drei Themenparks und Investitionen von sechs Milliarden Euro.

Die französische Regierung und die Präsidentin der Region Île-de-France, Valérie Pécresse, stellten Dragon Ball rasch als prägendes Element des Projekts heraus. Diese Festlegung ist rechtlich jedoch noch nicht abgesichert. Nach Recherchen von Le Monde liegt für einen Dragon-Ball-Park in Frankreich bislang keine öffentlich bestätigte Zustimmung der japanischen Rechteinhaber vor. Das Gesamtprojekt und die Markenlizenz sind daher getrennt zu betrachten.

Die Rechte am Werk des 2024 verstorbenen Manga-Schöpfers Akira Toriyama verteilen sich auf mehrere Unternehmen. Dazu gehören der Verlag Shueisha, das Animationsunternehmen Toei Animation, Toriyamas Bird Studio und der Vermarktungspartner Bandai Namco. Für einen Themenpark wären Vereinbarungen mit den jeweils maßgeblichen Rechteinhabern nötig. Eine politische Verständigung zwischen Paris und Riad kann solche Verträge nicht ersetzen.

Qiddiya verfügt bereits über eine Vereinbarung für einen Dragon-Ball-Themenpark in Saudi-Arabien. Daraus ergibt sich jedoch keine automatisch übertragbare Lizenz für Frankreich. Die Vermarktung, die bauliche Gestaltung und die territoriale Nutzung einer Marke können jeweils eigene Genehmigungen erfordern. Weder der Élysée-Palast noch die beteiligten japanischen Unternehmen haben bislang Einzelheiten über mögliche Verhandlungen mitgeteilt.

Das Vorhaben gehört zur engeren wirtschafts- und kulturpolitischen Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Saudi-Arabien. Paris wirbt mit Großprojekten um ausländisches Kapital und neue Arbeitsplätze; Macron stellte langfristig 22.000 Stellen in Aussicht. Saudi-Arabien wiederum investiert im Zuge seiner wirtschaftlichen Neuorientierung verstärkt in Tourismus, Unterhaltung und internationale Kulturangebote. Als Standort ist das Gelände des früheren Freizeitparks Mirapolis vorgesehen.

In Japan berührt die Ankündigung neben kommerziellen Interessen auch die Kontrolle über ein weltweit bekanntes Kulturgut. Verbindlich als Dragon-Ball-Park geplant werden kann die französische Anlage erst nach Zustimmung der Lizenzpartner. Das offizielle französisch-saudische Kommuniqué hält bislang lediglich Qiddiyas Absicht fest, in Cergy-Pontoise ein großes Freizeitparkareal mit mehreren Themenparks zu entwickeln.

Quellen

  • Franceinfo: Reaktionen in Japan auf das Parkprojekt
  • Élysée: Gemeinsame französisch-saudische Erklärung vom 25. August 2026
  • Le Monde: Lizenzlage des Dragon-Ball-Projekts

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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