Politik & Gesellschaft

Coquerels Verteidigung von Bagayokos RATP-Stelle greift zu kurz

Éric Coquerel verweist auf die verbreitete Doppelbelastung kommunaler Mandatsträger. Doch die Ermittlungen gegen den Bürgermeister von Saint-Denis betreffen nicht das Recht auf einen Nebenberuf, sondern dessen konkrete Arbeitsbedingungen bei der RATP.

Saint-Denis – 28.08.2026: Mit einem Hinweis auf die alltägliche Wirklichkeit vieler Kommunalpolitiker hat der linke Abgeordnete Éric Coquerel den Bürgermeister von Saint-Denis, Bally Bagayoko, verteidigt. Zahlreiche Beigeordnete seien wegen geringer Mandatsentschädigungen weiterhin berufstätig, sagte Coquerel am 25. August dem Nachrichtensender LCI. Als allgemeine Beobachtung ist das plausibel. Die Vorwürfe gegen Bagayoko beantwortet sie jedoch nicht.

Die nationale Finanzstaatsanwaltschaft eröffnete am 24. August ein Ermittlungsverfahren zu den Bedingungen von Bagayokos Beschäftigung bei der Pariser Verkehrsgesellschaft RATP. Geprüft wird unter anderem der Verdacht auf Veruntreuung öffentlicher Mittel. Eine Vorermittlung ist weder Anklage noch Schuldnachweis. Sie soll klären, welche Aufgaben Bagayoko tatsächlich wahrnahm und ob Leistung, Arbeitszeit und Bezahlung miteinander vereinbar waren.

Vor seiner Wahl zum Bürgermeister von Saint-Denis im März 2026 hatte Bagayoko mehrere kommunalpolitische Funktionen mit einer Tätigkeit als Führungskraft bei der RATP verbunden. Ausgelöst wurde das Verfahren durch Beschwerden der Organisation AC!! Anti-Corruption nach Presseberichten über den Umfang dieser Beschäftigung. Die RATP verteidigte ihren Mitarbeiter laut Medienberichten, Bagayokos Umfeld weist die Vorwürfe zurück.

Das französische Kommunalrecht erlaubt Beschäftigten grundsätzlich, neben ihrem Beruf ein lokales Mandat auszuüben. Mandatsträger können für Sitzungen freigestellt werden und erhalten ein begrenztes Stundenkontingent für ihre politische Arbeit. Bei bestimmten Ämtern kann der Arbeitsvertrag auch ruhen. Diese Regeln sollen kommunalpolitisches Engagement für Menschen ermöglichen, die auf ein Erwerbseinkommen angewiesen sind.

Auch die Entschädigung für Beigeordnete ist keine einheitliche Vergütung. Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und wird innerhalb gesetzlicher Obergrenzen vom Gemeinderat festgelegt. Kommunen müssen die Bezüge ihrer Mandatsträger jährlich offenlegen. In kleinen Gemeinden reicht die Entschädigung häufig nicht aus, um auf eine Berufstätigkeit zu verzichten. Auf Funktionen in Großstädten lässt sich diese Feststellung aber nicht ohne Prüfung der jeweiligen Bezüge und Zuständigkeiten übertragen.

Coquerels Aussage, ein solcher Doppelstatus sei überall üblich, bleibt daher zu pauschal. Die Verbindung von Mandat und Erwerbsarbeit ist gesetzlich vorgesehen und verbreitet. Daraus folgt jedoch kein Anspruch auf Bezahlung für möglicherweise nicht geleistete Arbeit. Bei einem öffentlichen Unternehmen wie der RATP müssen Arbeitszeit, Aufgaben und Freistellungen nachvollziehbar dokumentiert sein.

Coquerels Wort hat zusätzliches politisches Gewicht: Er ist Vorsitzender des Finanzausschusses der Nationalversammlung und vertritt einen Wahlkreis im Département Seine-Saint-Denis. Im Verfahren geht es gleichwohl nicht um die grundsätzliche Zulässigkeit berufstätiger Kommunalpolitiker. Die Finanzstaatsanwaltschaft prüft, ob Bagayokos konkrete Tätigkeit bei der RATP mit seinen damaligen Mandaten und den dafür erhaltenen Bezügen vereinbar war.

Quellen

  • Franceinfo Faktencheck
  • TF1 Info zur Untersuchung der nationalen Finanzstaatsanwaltschaft
  • Ministerium für territoriale Gebietskörperschaften
  • Nationalversammlung
  • LCI-Interview mit Éric Coquerel

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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