Politik & Gesellschaft

Chartres begrüßt Bergés Kurs bei möglicher Absage der Bruel-Tournee

Der Bürgermeister von Chartres sieht in den Äußerungen von Gleichstellungsministerin Aurore Bergé Rückendeckung für die Absage eines Konzerts von Patrick Bruel. Rechtlich bleibt der Handlungsspielraum der Kommune jedoch eng begrenzt.

Chartres – 26.08.2026: Der Bürgermeister von Chartres, Ladislas Vergne, hat die jüngsten Aussagen der Gleichstellungsministerin Aurore Bergé zur geplanten Tournee von Patrick Bruel als Kursänderung innerhalb der Regierung gewertet. Bergé hatte erklärt, die Absage von Auftritten stelle das Prinzip der Unschuldsvermutung nicht infrage. Vergne hatte bereits zuvor verlangt, das für den 2. Oktober vorgesehene Auftaktkonzert im Colisée von Chartres abzusagen.

Der Sänger soll seine Jubiläumstournee nach dem bislang veröffentlichten Programm in Chartres beginnen. Die Stadtverwaltung hat nach Angaben des Bürgermeisters die Reservierungsoption für die Halle aufgehoben, da noch kein endgültiger Vertrag geschlossen worden sei. Anstelle des Konzerts ist eine Benefizveranstaltung zugunsten von Frauen geplant, die Gewalt erfahren haben. Aus einer politischen Forderung ist damit eine kommunale Entscheidung geworden, die Veranstalter und Kartenkäufer unmittelbar betrifft.

Hintergrund sind zahlreiche gegen Bruel erhobene Vorwürfe sexueller Gewalt. Medienberichten zufolge liegen 32 Anzeigen vor; in vier Verfahren ist der Künstler formell beschuldigt worden. Bruel bestreitet die Vorwürfe. Eine Anzeige oder formelle Beschuldigung ersetzt kein gerichtliches Urteil. Die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt, während die Justiz die einzelnen Sachverhalte prüft.

Bergé vertritt in der Debatte eine doppelte Linie: Die Aussagen mutmaßlicher Opfer müssten ernst genommen und die Verfahren konsequent geführt werden; zugleich dürfe die Unschuldsvermutung nicht in eine Vorverurteilung umschlagen. Ihre jüngste Äußerung setzt allerdings einen neuen Akzent. Sie räumt kommunalen und privaten Veranstaltern das Recht ein, Auftritte aus eigener Verantwortung abzusagen, ohne damit eine strafrechtliche Bewertung der Vorwürfe vorzunehmen.

Der Spielraum öffentlicher Träger ist gleichwohl begrenzt. Eine Kommune kann eine Veranstaltung in einer städtischen Halle nicht willkürlich untersagen. Ein behördliches Verbot setzt grundsätzlich einen nachvollziehbaren Grund voraus, etwa ein konkretes Sicherheitsrisiko oder technische beziehungsweise vertragliche Hindernisse. Eine Entscheidung, die allein an die Person eines nicht verurteilten Künstlers anknüpft, könnte vor einem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Chartres verweist daher vor allem auf die fehlende verbindliche Vertragsgrundlage. Daneben nennt der Bürgermeister mögliche Störungen der öffentlichen Ordnung. Diese Begründungen sind juristisch voneinander zu unterscheiden: Während eine nicht ausgeübte Reservierungsoption zunächst das Vertragsverhältnis betrifft, müsste eine Gefahr für die öffentliche Ordnung konkret belegt werden.

Auch in anderen Städten gibt es Vorbehalte gegen Termine der Tournee. Der Vorgang reicht deshalb über Chartres hinaus. Er betrifft die Verantwortung öffentlicher Veranstaltungsorte im Umgang mit prominenten Künstlern, gegen die Strafverfahren laufen, und zugleich die Grenzen kommunaler Kulturpolitik. In Chartres stützt sich die Absage bislang auf den Umstand, dass für die Nutzung des Colisée noch kein endgültiger Vertrag bestand.

Quellen

  • Franceinfo
  • Stadt Chartres
  • TF1 Info
  • Public Sénat
  • Le Point

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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