Paris – 23.10.2026: Ein Vizepräsident des französischen Bürgermeisterverbands AMF aus dem Umfeld der konservativen Partei Les Républicains hat die angekündigten Beschränkungen für Demonstrationen in Innenstädten begrüßt. Er bezeichnete die Maßnahmen als angemessen. Präsident Emmanuel Macron hatte am Donnerstag angekündigt, nicht ordnungsgemäß angemeldete und nicht von Gewerkschaften getragene Versammlungen in den kommenden Tagen durch die zuständigen Präfekten untersagen zu lassen.
Macron erläuterte die neue Linie am 22. Oktober nach einem Sicherheitsgespräch im Élysée-Palast. Von Gewerkschaften organisierte und ordnungsgemäß angemeldete Demonstrationen sollen grundsätzlich weiterhin stattfinden können. Die Behörden wollen jedoch gegebenenfalls alternative Routen festlegen, damit Geschäftsviertel, öffentliche Gebäude und stark frequentierte Stadtzentren besser geschützt werden können.
Anlass für das Vorgehen sind die Ausschreitungen vom 17. Oktober. Am Rand von Protesten gegen die steigenden Lebenshaltungskosten und zur Unterstützung der Schülerbewegung kam es zu Sachbeschädigungen und Plünderungen. Mehrere Kommunen meldeten Schäden an öffentlichen Einrichtungen und Geschäften. Der Bürgermeisterverband hatte kommunale Mandatsträger daraufhin zu Kundgebungen vor Rathäusern aufgerufen.
Über konkrete Verbote entscheidet rechtlich nicht der Staatspräsident, sondern der jeweils zuständige Präfekt als Vertreter des Staates. Präfekten können Versammlungen durch Verwaltungsakt untersagen oder räumlich und zeitlich beschränken, wenn eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu erwarten ist. Veranstalter können solche Entscheidungen vor den Verwaltungsgerichten anfechten. Die angekündigte Linie ersetzt daher keine Einzelfallprüfung vor Ort.
Die Regierung unterscheidet zwischen angemeldeten Umzügen mit verantwortlichen Organisatoren und spontanen oder nicht eindeutig zuzuordnenden Versammlungen. In Paris war für den 24. Oktober ein gewerkschaftlich organisierter Demonstrationszug von der Bastille zur Place de la Nation vorgesehen. Ein weiterer Marsch in Richtung Oper, zu dem studentische Gruppen und einzelne Gelbwesten aufgerufen hatten, sollte nach Angaben der Präfektur untersagt werden.
Auch außerhalb der Hauptstadt bereiteten sich die Behörden auf weitere Proteste vor. Präfekturen kündigten für einzelne Innenstadtbereiche unter anderem in Montpellier, Brest, Quimper, Lyon und Nizza Beschränkungen an. Welche Auflagen gelten, richtet sich nach der örtlichen Sicherheitslage. Eine landesweite Aussetzung des Demonstrationsrechts wurde nicht beschlossen.
Die Zustimmung aus dem Bürgermeisterverband erklärt sich auch aus der unmittelbaren Betroffenheit der Kommunen. Rathäuser, andere kommunale Einrichtungen und der innerstädtische Handel zählen zu den Orten, die nach den Ereignissen vom 17. Oktober besonders geschützt werden sollen. Zugleich bleiben die Präfekten verpflichtet, Eingriffe in die Versammlungsfreiheit zu begründen. Über strittige Verbote können anschließend die Verwaltungsgerichte entscheiden.
Quellen
- Franceinfo
- Französische Regierung
- Le Monde
- Association des maires de France et des présidents d'intercommunalité
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).