Politik & Gesellschaft

Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Unwählbarkeit für Sébastien Delogu

Die Staatsanwaltschaft Marseille fordert für den Abgeordneten Sébastien Delogu zwei Jahre Haft auf Bewährung und fünf Jahre sofort vollstreckbare Unwählbarkeit. Ein Urteil steht noch aus.

Marseille – 22.10.2026: Vor dem Strafgericht von Marseille hat die Staatsanwaltschaft für den Abgeordneten Sébastien Delogu zwei Jahre Haft auf Bewährung und fünf Jahre Unwählbarkeit beantragt. Die Unwählbarkeit soll nach dem Willen der Anklage sofort vollstreckt werden. Delogu, Abgeordneter von La France insoumise für den siebten Wahlkreis des Départements Bouches-du-Rhône, stand am Mittwoch vor Gericht. Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Gegenstand des Verfahrens sind private Unterlagen des Unternehmers Isidore Aragones. Delogu wird vorgeworfen, Dokumente verwendet und veröffentlicht zu haben, die zuvor während eines Arbeitskonflikts im Umfeld des Reinigungsunternehmens Laser Propreté verschwunden waren. Nach Darstellung der Ermittler wurden die Unterlagen im September 2024 entwendet. Fünf Tage später erschienen Teile davon auf Delogus Instagram-Konto.

Die Anklage legt ihm Hehlerei im Zusammenhang mit einem Diebstahl zur Last. Hinzu kommen die Weitergabe persönlicher Daten, durch die eine Person identifiziert oder ausfindig gemacht und einer unmittelbaren Gefahr ausgesetzt werden könnte, sowie die Verletzung des Briefgeheimnisses. Wer die Dokumente ursprünglich entwendete, ist nach den bislang bekannten Ermittlungsergebnissen nicht geklärt.

Aragones leitete zeitweise Laser Propreté und war früher Vorsitzender des Repräsentativen Rates der Jüdischen Institutionen Frankreichs in Marseille. Die veröffentlichten Unterlagen sollen private Korrespondenz und Angaben zu persönlichen Vorhaben enthalten haben. Delogu hatte den Unternehmer wegen dessen Beziehungen zu Israel kritisiert. Die Staatsanwaltschaft wertet die Veröffentlichung als schweren Eingriff in die Privatsphäre.

Während der Verhandlung machte Delogu von seinem Schweigerecht Gebrauch. Nach Berichten französischer Medien entschuldigte er sich für die Vorgänge, erläuterte jedoch weder die Herkunft der Dokumente noch die Gründe für deren Veröffentlichung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Das beantragte Strafmaß ist lediglich die Forderung der Staatsanwaltschaft und nimmt die Entscheidung des Gerichts nicht vorweg.

Eine sofort vollstreckbare Unwählbarkeit könnte Delogus politische Laufbahn erheblich beeinträchtigen, sollte das Gericht dem Antrag folgen. Die Staatsanwältin Audrey Jouaneton begründete ihre Forderung mit der Schwere der mutmaßlichen Taten und der besonderen Verantwortung eines gewählten Volksvertreters. Delogu gehört der Nationalversammlung seit 2022 an.

Der Prozess war zunächst für den 9. Juni 2026 angesetzt, auf Antrag der Verteidigung jedoch auf den 21. Oktober verschoben worden. Bei einer Verurteilung drohen Delogu in diesem Verfahren bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und 750.000 Euro Geldstrafe. Über Schuld oder Freispruch und mögliche Sanktionen entscheidet nun das Strafgericht von Marseille.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Dernières Nouvelles d'Alsace

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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